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[Verlagsanzeige]
In unserem Verlage ist erschienen und durch alle
Buchhandlungen zu beziehen:
QueHensanrmlung
zum öffentlichen deutschen Rechte seit 1848.
Herausgegeben
von
Br. Paul Roth und Heinrich Merck.
Erster Band. gr. 8. geh. 2 Thlr. 20 Ngr. od. 4 fl. 20 kr. rhn.
Die Herausgeber glaubten Denjenigen, die sich für Entwicke-
lung des neueren deutschen Staatsrechtes interessiren, durch das vor-
liegende Unternehmen einen Dienst zn leisten. Es werden darin
die Erlasse der deutschen Ccntralorgane, sowie der einzelnen deutschen
Regierungen und andere offizielle Dokumente, die ssch auf die
deutsche Frage beziehen, in möglichster Vollständigkeit chronologisch
geordnet mitgetheilt. Zunächst ist beabsichtigt, die bereits veröffent-
lichten aber an verschiedenen Orten zerstreuten Aktenstücke, zur leich-
teren Handhabung zusammenzustellen, doch wird auch ausgenommen,
was etwa außerdem zugänglich ist. So sind in dem ersten und
zweiten Hefte dieses ersten Bandes die Verhandlung« des Bundes-
tages vom 1. März bis 12. Juli 1818 zuerst ausführlich veröffent-
licht Es ist Veranstaltung getroffen, daß, was etwa nach dem
Schluffe des Werkes zur Oeffentlichkeit gelangt, in einem Supple-
mentbande nachgetragen wird. Der leichteren Bearbeitung und An-
schaffung! wegen erscheint das Ganze (vorläufig auf 5 Bände
berechnet) in Heften zu 8 Bogen, wovon 5 einen Band bilden.
Der Preis des Heftes ist auf 52 kr. rhn. oder 16 Ngr. bestimmt.
Der erste Band enthält die Verhandlungen bis zur ersten Berathung
der Frankfurter Verfassung, der zweite wird die Verhandlungen der
deutschen Regierungen über diese Verfassung, die folgenden die über
das Interim, die Union u. s. f. enthalten. Jedem Bande wird ein
JnhaltSverzeichniß beigegeben, und den Schluß der Sammlung soll
ein ausführliches Sachregister bilden. — Das vierte Heft des
zweiten Bandes ist bereits auögcgeben und wird für raschen Fort-
gang dieses Werkes bestens Sorge getragen.
Gcfch i ch te
Benefizialwesens
von den ältesten Zeiten bis ins zehnte Jahrhundert
von
Dr. Paul Noch,
a. o. Professor der Rechte zu Marburg.
Ler.-Form. geh. 2 Rthlr. 18 Ngr. oder 4 fl. 30 kr.
Der hier abgehandelte Gegenstand ist nicht nur für Geschichte
im Allgemeinen, oder deutsche und französische Rechtsgeschichte,
sondern auch für K i r ch e n g e s ch i ch t e von Wichtigkeit.
Erlangen, im Dezember 1851.
I. 3. Palm § Ernst Enke.