Volltext : Daniels, Heinrich Gottfried Wilhelm: Grundsätze des Wechselrechts

dessen  Quellen  und  Hülfsmittel.
einer  hierfür  angewiesenen  Straße  wohnen  durften,  übrigens ¬
  aber  festgestellt:  que  nul  ne  soit  changeur  en  la
dite  ville,  s'il  n'est  de  bonne  réputation  et  suffisant
quant  au  dit  métier  et  prouvé  pour  tel  par  devant  le
Maire  et  les  Paires  de  la  dite  ville  de  Rouen.
Späterhin  fanden  sich  noch  in  vielen  Städten  besondere
vom  Staate  bestellte  Wechseler,  um  alte  verrufene,
beschnittene  oder  fremde  Geldsorten,  wie  überhaupt  alles
Gold  und  Silber  nach  ihrem  innern  Gehalte,  und  nach
einem  ihnen  vorgeschriebenen  Tarife  einzutauschen,  und
zur  nächstgelegenen  Münzstätte  zu  liefern.  Im  Jahr  1755
gab  man  dieses  Geschäft  zwar  frei;  aber  im  Jahr  1771
wurden  die  alten  Verordnungen  erneuert.
§.  3.
Der  Verfasser  geht  endlich  zu  einer  dritten  Bedeutung
des  Wortes  über,  und  glaubt,  im  engsten  Verstande
werde  durch  Wechsel  die  Verbindlichkeit  angedeutet
eine  Summe  Geldes  bei  Vermeidung  der  schleunigsten ¬
  Exekution  und  Gefängnißstrafe  zu
entrichten.  In  diesem  Sinne  soll  das  Wort  insbesondere ¬
  im  Wechselrechte  vorkommen.  Aber  auch  hier  ist  vor
allem  noch  unter  eigenen  und  trassirten  Wechseln  ein  Unterschied ¬
  anzunehmen.  Nur  die  letzten  sind  Wechsel  im
strengsten  Sinne  des  Wortes.  Daß  aber  in  einer
Schuldsache  schleunig  verfahren,  und  wider  den  Schuldner
im  Nichtzahlungsfalle  auf  persönliche  Haft  erkannt  wird
ist  nicht  immer  ein  Zeichen  einer  wirklichen  Wechselverbindlichkeit; ¬
  denn  oft  hat  ein  solches  Verfahren  wider
einen  wahren  Wechselschuldner  nicht  einmal  statt,  und
ziehen  wir  die  alten  sowohl  als  die  neuesten  französischen
Gesetze  zu  Rathe,  so  sehen  wir,  wie  viel  Fälle  es  gibt
worin  auch  wider  andere  Schuldner  eine  gleiche  Strenge
gebraucht  wird.  Man  geräth  daher  sehr  leicht  auf  Irrwege, ¬
  wenn  man  es  unternimmt,  von  Wechseln  einen
            
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