22 Die Verheirath. eines Edelm. mit einer Bäuerinn ec.
man es nicht, wie der Beklagte versucht hatte, zur Frage
stellen: ob den Rechten nach die Ehe eines Adelichen mit
einer freien Person des dritten Standes für eine Misheirath
gelte? Hier nämlich, wo von der Erklärung eines lezten
Willens die Rede ist, durfte natürlich die Erörterung blos
darauf gerichtet werden: ob man im Sinne des Fideikommißstifters ¬
die Verheirathung des Beklagten als
Edelmannes mit einer Bäuerinn für eine standeswidrige Ehe
halten dürfe? Der Beklagte hatte den Stand der Sache
verrückt, indem er, ohne über den Vorwurf der mit einer
Bäuerinn geschlossenen Ehe sich namentlich zu erklären,
seine Behauptung allgemein so gefaßt hatte, daß die Ehe
Eines vom niedern Adel mit einer Freien des dritten
Standes nicht standeswidrig sei. Denn versteht man unter ¬
dem dritten Stande alle Unadelichen, ohne Rücksicht auf
Geburt, Erziehung und Stand: so mögte es freilich Fälle
genug geben, in welchen die Ehe eines Adelichen mit einer
Bürgerlichen nicht für standeswidrig zu achten ist, eben
weil unter den Bürgerlichen sich gar viele durch Erziehung
und Stand so ausgezeichnete Personen befinden, daß die Verbindung =
mit einer derselben einem bloßen Edelmann keinesweges ¬
zur Verringerung seines Ansehens gereichen kann.
Allein die Kläger hatten insbesondere behauptet, der Beklagte
habe sich mit einer Bäuerinn verheirathet. Und ist dieses
an dem: so hatte er, gewöhnlichen Ansichten gemäß, offenbar
außer Stand geheirathet. Sollte in einem solchen Falle
keine slandeswidrige Verbindung anzunehmen seyn: welcher
andre Fall könnte übrig bleiben, an welchen der Fideikommißstifter ¬
gedacht hätte? Auch von einem vornehmeren Manne
bürgerlicher Herkunft würde man sagen, daß er, verbände er
sich mit einer Bäuerinn, außer Stand heirathete, weil, dem
gemeinen Sprachgebrauche und den gangbaren Vorstellungen
zufolge, derjenige außer Stand sich verehelicht, welcher mit
einer Person eines in der bürgerlichen Gesellschaft für geringer ¬
geachteten Standes sich verbindet, mit einer Person, die