Anlage B. zum Anhang.
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1) für die Aufnahme des Antrags auf Beschlagnahme (oder Wiederverkauf) ¬
20 Sgr.. beziehungsweise 1 Thlr. 10 Sgr. und
2 Thlr.;
2) für die Verfügung einer Beschlagnahme 15 Sgr., bez. 1 Thlr.
und 1 Thlr. 15 Sgr.
3) für die Abfassung des Patents 1 Thlr., bez. 2 Thlr. und
3 Thlr.
4) für die Abhaltung des Versteigerungstermins und die Abfassung ¬
des Protokolls darüber 3 Thlr., bez. 1 Thlr. 15 Sgr.
und 6 Thlr.
Art. 9. Der Friedensgerichtsschreiber erhält für seine Theilnahme ¬
bei dem im Artikel 3, No. 1 und 4 bezeichneten
Geschäften die Hälfte .... der dem Friedensrichter bewilligten
Gebühren.
Art. 10. Der Friedensgerichtsschreiber erhält:
1) für jedes Blatt der von ihm ertheilten Ausfertigung, welches
20 Zeilen auf der Seite und 10 Sylben in der Zeile enthalten
muss, einschliesslich der Entschädigung für Papier, 4 Sgr.
Druck von Breitkopf un
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