Inhaltsverzeichnis : Bessel, August: System der Subhastation (expropriation forcée) des französischen Rechts

Anlage  B.  zum  Anhang.
228
1)  für  die  Aufnahme  des  Antrags  auf  Beschlagnahme  (oder  Wiederverkauf) ¬
  20  Sgr..  beziehungsweise  1  Thlr.  10  Sgr.  und
2  Thlr.;
2)  für  die  Verfügung  einer  Beschlagnahme  15  Sgr.,  bez.  1  Thlr.
und  1  Thlr.  15  Sgr.
3)  für  die  Abfassung  des  Patents  1  Thlr.,  bez.  2  Thlr.  und
3  Thlr.
4)  für  die  Abhaltung  des  Versteigerungstermins  und  die  Abfassung ¬
  des  Protokolls  darüber  3  Thlr.,  bez.  1  Thlr.  15  Sgr.
und  6  Thlr.
Art.  9.  Der  Friedensgerichtsschreiber  erhält  für  seine  Theilnahme ¬

bei  dem  im  Artikel  3,  No.  1  und  4  bezeichneten
Geschäften  die  Hälfte  ....  der  dem  Friedensrichter  bewilligten
Gebühren.
Art.  10.  Der  Friedensgerichtsschreiber  erhält:
1)  für  jedes  Blatt  der  von  ihm  ertheilten  Ausfertigung,  welches
20  Zeilen  auf  der  Seite  und  10  Sylben  in  der  Zeile  enthalten
muss,  einschliesslich  der  Entschädigung  für  Papier,  4  Sgr.
Druck  von  Breitkopf  un
lärte
Lei
            
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