§. 76. Rechte der Advocaten.
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das Honorar überhaupt, und insbesondere auch über die Größe desselben, ¬
natürlich vollgültig. Inwiefern aber gemeinrechtlich solche
Beschränkungen gelten, ist streitig. Die Bestimmung des Maximums
von 100 aurei*?), ist unbezweifelt außer Gebrauch.18) Als geltende ¬
Beschränkung wurde aber von den ältern Rechtslehrern 19)
das Verbot des pactum de quota litis anerkannt, dagegen das
pactum de palmario unbedingt für zulässig erklärt, wenn gleich
richterliche Ermäßigung nicht ausgeschlossen wurde*°), welcher Ansicht ¬
sich auch noch Heffter"1) anschloß. Dagegen sind fast alle
Neuern**) gegen die Zulássigkeit des pactum de palmario vor
beendigtem Rechtsstreit, weil gegen dasselbe dieselben Gründe, wie
gegen das pactum de quota litis, sprechen, und letzteres durch die
Zulässigkeit jenes stets umgangen werden könne. Gans 23) nimmt
an, daß beide pacta im Römischen Recht überhaupt nur insofern
verboten gewesen seien, als dadurch das gesetzliche Maximum des
Honorars von 100 aurei überschritten worden sei, daß aber jetzt,
da die Grenze jenes Marimums nicht mehr anerkannt sei, auch das
Verbot jener pacta an sich hinfällig werde, obschon das Verbot des
pactum de quota litis in Deutschland anerkannt sei. Von Morstadt24) -
wird ebenfalls die unbeschränkte Zulässigkeit des pactum de
palmario vertheidigt, und nur in dem Fall dasselbe ausgeschlossen,
wenn „im Laufe des Processes" der Vertrag zu Stande gekommen
ist. Jordan 25) dagegen geht davon aus (und eine sorgfältige Prüfung ¬
der Gesetze wird zur Anerkennung der von ihm vertheidigten
Ansicht führen), daß es contra bonos mores gewesen sei, wenn der
Advocat überhaupt nur unter der Bedingung der Zahlung eines
bestimmten Honorars das patrocinium zugesagt hätte, und daß die
c. 6 §. 2 C. de postul. (2, 6.) allgemein jeden Vertrag des Advocaten ¬
mit dem Clienten, insofern solcher vom Advocaten veranlaßt
17) l. 1 §. 12 D. de extraord. cogn. (50, 13.)
18) vgl. Gans, a. a. O., S. 186; Jordan, im Arch. f. civ. Pr. XII,
S. 216; Linde, Lehrb., §. 127, not. 8.
19) cf. Carpzov, jurispr. for., P. I, const. 1. def. 24 u. def. 34; Gail,
observ. Lib. I, obs. 44; Berger, oecon. juris, Lib. IV, tit. 8, §. 3.
20) Carpzov, Respons. Lib. III, resp. 1, no. 16.
21) Civilproc., S. 114.
22) vgl. Hagemann, pract. Erört., VII, 52; Pfeiffer, pract. Ausführ., 1,
S. 339 f.; Glück, a. a. O., S. 120 f., u. A.
23) a. a. O.
24) Materialkritik, S. 177 f.
25) a. a. O., S. 206 f.