Inhaltsverzeichnis : Sturm, August: ¬Das negotium utiliter gestum

IV  Abschnitt.
Das  negotium  utiliter  gestum  und  die
neueren  Gesetzgebungen.
§  1.
Einleitung
So  interessant  es  wäre,  die  Auffassung  der  Geschäftsführungsklage ¬
  in  den  neueren  Gesetzgebungen  im  Allgemeinen
zu  betrachten,  so  ginge  doch  eine  solche  Betrachtung  weit  über
unser  Ziel  hinaus.  Wir  haben  es  hier  nur  mit  dem  in  der
Cardinalstelle  1.  10  D.  h.  t.  erwähnten  Brennpunkte  der  ganzen
Lehre  zu  thun,  und  werden  daher  die  allgemeine  Auffassung
dieser  ganzen  Lehre  in  den  neueren  Gesetzgebungen  nur  in
soweit  berühren,  als  sie  Einfluß  auf  die  Fassung  des  negotium
utiliter  gestum  gehabt  hat.  Räumliche  Rücksichten  verbieten
es,  alle  neueren  Gesetzgebungen  zu  berücksichtigen,  und  müssen
wir  uns  an  dieser  Stelle  mit  der  Erwähnung  einiger  wichtigeren ¬
  begnügen.
§  2.
Das  allgemeine  Landrecht  für  die  Preußischen  Staaten.*)
An  die  Spitze  der  Lehre  von  der  Uebernehmung  fremder
Geschäfte  ohne  vorhergegangenen  Auftrag  stellt  das  Landrecht
den  Satz:  »In  der  Regel  ist  Niemand  befugt,  sich  in  die
*)  cf.  A.  L.  R.  I.  13  §§  228  bis  261.
            
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