52 Joseph v. Pokrowsky,
gehoben ist, so fällt auch die zweite weg; äoch kann man die
zweite vernichten, ohne die erste zu erschüttern. Nichtsdesto-
weniger sind die beiden Rechtsverhältnisse aus einer und der-
selben juristischen Thatsache, aus einer in creditum datio ent-
standen und verfolgen denselben Zweck: der Gläubiger hat
nur einmal creditirt und soll jetzt das Gegebene zurückerhalten.
In dieser Hinsicht sind die actio directa und die actio adiect.
qualit. unzweifelhaft auf ein und dasselbe Ziel gerichtet, sind
Klagen de eadem re.
Der Begriff „eadem res“ gehörte eben zu der Klasse,
auf welche die Jurisprudenz einen ungeheueren unmittel-
baren Einfluss gehabt hat; diesen Begriff hatte sie vermittelst
ihrer Interpretation entwickelt, welche sogleich unmittelbare
Anwendung fand, weil die Frage von der eadem res vom Iudex
selbst in indicio beantwortet werden musste. In Folge dieser
freieren Auslegung konnte dieser Begriff mit immer breiterem
Inhalte ausgefüllt werden: er wurde nicht durch die Grenzen der
streng juristischen Identität—Identität der materiellen Grund-
lage der Klage — gebunden, sondern strebte vielmehr danach,
die praktische Identität der Ziele zum Ausdrucke zu bringen.
50 erschien die exceptio rei indicatae vel in indi-
cium deductae für unseren Zweck vollständig passend: es
musste also die zweite Imlage des Gläubigers gegen denselben
Nebenschuldner oder auch gegen den Hauptschuldner durch
diese exceptio entkräftet werden. Nun fragt es sich, ob unsere
Yermuthung auch hier durch die Quellen bestätigt wird?
Glücklicherweise vollständig.
fr. 21 § 4 D. de exc. rei iud. 44. 2 (Pomponius):
51 pro servo meo fideiusseris et inecum de peculio actum
sit, si postea tecum eo nomine agatur, excipiendum
est de re iudicata.
Die Stelle war den Schriftstellern, welche über die pro-
cessualische Consumtion geschrieben haben, nicht unbekannt;
aber keiner hat gerade die exceptio rei indicatae beachtet.
Und doch bringt diese exceptio der ganzen Keller’schen und
der herrschenden Theorie einen entscheidenden Schlag bei.
Wozu ist diese exceptio da? Nach dieser Theorie müsste durch
die actio de peculio die Obligation des Hauptschuldners, folg-
lich auch die Obligation seines Bürgen ipso iure consumirt