Vierte Untersuchung.
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Schlusswort.
„Das Autorgut ist nothwendig abzugrenzen, einmal gegenüber
dem, was bereits an Ideen vorhanden ist, sodann gegenüber dem,
was keinen künstlerischen Charakter in sich trägt, also gegenüber
dem, was der normale wohlgebildete Mensch unserer Cultursphäre
von sich aus ohne Schöpferkraft hervorzubringen vermag. Hier von
Eigenthum zu sprechen, ohne das Eigenthumsobject genauer zu bezeichnen, ¬
einfach das Gedicht, das Musikstück als Eigenthumsobject
zu benennen ohne Rücksicht darauf, was alt, was neu, was original,
was nicht original und was gewöhnlich ist, ist im höchsten Grade
unzutreffend; und doch ist dies so ziemlich der Stand, auf dem die
Doctrin in Frankreich und England steht, und auch in Deutschland
waren wir bis vor 15 Jahren wenig über diesen Grad der Entwicklung ¬
hinausgekommen. Diese unzulängliche Behandlungsweise musste
überwunden werden und ist überwunden worden.
So Kohler.195) Er hat Recht: die allgemeinen Begriffe Schriftwerk -
und Kunstwerk reichen für die Doctrin nicht aus, um die Objecte ¬
des Autorrechts genügend zu kennzeichen. Es bedarf weiterer
Analyse, die einzelnen das Autorgut constituirenden Elemente müssen
herausgestellt und auf ihre specifische Beschaffenheit hin sorgfältig
untersucht werden. Dieser Aufgabe darf sich die Rechtswissenschaft
nicht entziehen, ihre Lösung bildet die unumgängliche Voraussetzung
einer klaren Gesetzgebung und einer widerspruchsfreien Gesetzesanwendung. ¬
Es ist an dieser Stelle nicht unsere Aufgabe, zu prüfen, in wie
weit Kohler mit seiner Behauptung Recht hat, dass die unzulängliche
Behandlung des Autorrechtsobjectes in Deutschland überwunden sei.
Trotz Kohlers hochverdienstlicher Forschungen auf diesem Gebiete
lässt sich daran zweifeln. Allein wie dem auch sein mag, so viel
steht jedenfalls fest: was das Object des Patentrechtes und des
Musterrechtes anlangt, hat die deutsche Wissenschaft ihre Aufgabe
noch nicht erfüllt, sie hat Vieles, aber bei Weitem noch nicht Alles
geleistet, was von ihr verlangt werden darf. Der vorliegende Beitrag ¬
ist deshalb vielleicht nicht unwillkommen. Sein Zweck ist erfüllt, ¬
wenn dargethan ist, dass die Auseinanderhaltung von Ursprüng
lichkeit, Eigenartigkeit und Neuheit nicht entbehrt werden kann.
195) Archiv für civilistische Praxis Bd. 82 S. 153 f.