Metadaten : Archiv für practische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprozesses und des Criminalrechts (Bd. 1, H. 2 (1853))

14 X. Zimmermann, über den Begriff
Rechte Dritter gegen seinen auctor, die mit der erworbenen
Sache wenn auch nur mittelbar in Beziehung stehen, auch für
sich anzuerkennen. Ganz ausdrücklich ist dies für den Fall in
den Gesetzen ausgesprochen, wenn der locawr sich von dem
neuen Erwerber der Sache die Fortsetzung des von ihm mit
dem conductor abgeschlossenen Pachtvertrages hat versprechen
lassen I7). — Behält hier der confirmirende Richter in einer
Clausel dem Pächter sein Recht aus dem Pachtverträge bevor,
so unterliegt es wohl nicht dem mindesten Zweifel, daß der
Singular-Successor auch an die blos obligatorischen Ansprüche
des Dritten an seinen auctor gebunden ist. Da nach dem
heutigen Rechte Verträge zu Gunsten Dritter giltig abge-
schlossen werden können, so muß der bei der locatio hervorge-
hobene Satz auch überall sonst bei obligatorischen Rechtsver-
hältnissen Anwendung finden. Selbst wenn aber auch ohne
ausdrücklichen, der Confirmation des Richters vorausgegangenen
Vertrag zwischen dem persönlich obligirten Veräußerer und dem
neuen Erwerber der Sache, der Richter aus eigenem Antriebe
wegen eines ihm etwa bekannt gewordenen Rechtsstreites eines
Dritten mit dem Veräußerer rücksichtlich einer persönlichen
Verbindlichkeit in Beziehung auf die Sache der Confirmation
jene Elausel beigefügt hätte, so würde dasselbe gelten müssen,
wenn sich die Contrahenten hierbei beruhigt hätten, weil als-
daun ein stillschweigender Vertrag zwischen diesen (nicht aber
mit dem Richter) anzunehmen wäre, daß der neue Erwerber
die obligatorischen Ansprüche an den Veräußerer mit über-
nehmen solleI8). —
Vergegenwärtigt man sich nun, daß im vorliegenden Falle
Leide Contrahenten den ausdrücklichen Antrag bei dem confir-
mirenden Richter stellten, er möge die von ihm wegen des
obschwebenden Prozesses früher verweigerte Confirmation in

17) Fr. 25. §. 1. D. locati conducti (XIX, 2 ) c. 9. C. de locato
et conducto (IV, 05 ).
18) Vgl. v. Hartltzsch, Entscheidungen practischer Rechtsfragen, nr. 226.

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