Inhaltsverzeichnis : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 30 (1855))

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§§.  167.—176.  enthaltenen  Vorschriften
Th.  I.  Tit.  2.
insofern  dieselben  in  nicht  processuaüber -
  Schiedsrichter,
von  Bedeutung  sind,  für  fortbestehend
lischer  Beziehung
gültig  anzusehen.
(Fortsetzung  folgt).
Dücher-Anzeige.
Betrachtungen  über  die  Gerichtsverfassung  in  Deutschland -
  und  insbesondere  in  Baiern.  Stuttgart.  Verlag -
  von  Gebrüder  Scheitlein.  1855.  8.  (794  S.)
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In  diesen  Betrachtungen  des  ungenannten  Verfassers,
worin  besonders  die  durch  das  Nichtzustandekommen  der
Baierschen  Gerichtsorganisation  vom  25.  Juli  1850  veranlaßte -
  Denkschrift  des  Frhn.  von  Völderndorff  über  die  Baierische -
  Gerichtsverfassung  und  die  Schrift  des  Hofraths  von
Scibold  über  das  Institut  der  Aemter  berücksichtigt  worden,
wird  eine  Versöhnung  der  Interessen  erstrebt.  Nach  den
gemachten  Vorschlägen  wurden  zunächst  manche  Lücken  ausgefüllt, -
  manche  Gebrechen  geheilt,  ohne  den  Uebergang  zu
einer  späteren  gründlichern  Reform,  durch  vollständige  Trennung -
  der  Justiz  und  Administration  und  Einführung  einer
Gerichtsverfassung  nach  französischem  Muster  auszuschließen.
Die  Einleitung,  so  wie  die  ersten  sieben  Kapitel  (Trennung
der  Justiz  von  der  Verwaltung,  —  das  Einzelrichteramt,
—  Civilgerichtsordnung,  —  Strafrechts¬Schiedsgerichte, -

pflege,  und  Staatsanwaltschaft)  gewähren  aber  nicht  bloß
für  die  Baierische,  sondern  auch  für  die  deutsche  Gerichtsverfassung -
  überhaupt,  ein  allgemeineres  Interesse.  Nicht
bloß  das  redliche  Streben  des  Verfassers,  sondern  auch  die
Sachkunde  und  der  Scharfsinn,  mit  welchen  derselbe  seinen
Stoff  beherrscht,  verdienen  ehrenvolle  Anerkennung.
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Druck  und  Verlag  von  A.  Pockwitz  Buchhandlung  in  Stade.
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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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