Volltext : Magazin für das Civil- und Criminal-Recht des Königreichs Westphalen (Bd. 1 (1810))

V*

II. Rechtsfälle.
Ä. Kann nach dem Code Napoleon aus ei-
nem Eheverlöbnifle auf die Ehe geklagt
•werden? . . * . Seite 419
B. (Nachtrag zum ersten Heft. S. 9g.)
Wird der Kauf dadurch, dafs dabey ver-
abredet worden, die verkaufte Sache erft
nach einer gewiffen Zeit zu liefern, in
ein blofses Versprechen, die Sache zu
verkaufen, verwandelt? Vom verftorbe- '
neri Tribunalsrichter Schuld . . . 42z

ÜI. Schreiben Sr. Excellenz des Herrn Jüftitz-
minifters an die Herrn Prafidenten und Pro-
euratoren des Königs.
A. Der Jußizminifter an die königlichen
procuratorem '
Inftruction in Criminalfachen und Spor-
teln betr. . . - . 423
B. Antwort des Minifters auf das Schreiben
* vom 19. Aug. i8°9 über mehrere die No-
tariats- Urkunden betreffende Fragen. . 445
C. Schreiben an den Herrn Procurator des
Königs in Caflel über mehrere den Inhalt
der in Regifter eingetragenen Notariatsur-
kunden betreffende Fragen, vom lg.
Aug. 1309. * . . 457
D. Antwort des Minifters auf das Schreiben
vom 11. Dec. die holographifehen Teffa-
mente betreffend. . */ . . 475

E.

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