Inhaltsverzeichnis : Haubold, Christian Gottlieb: Anleitung zur Behandlung geringfügiger Rechtssachen nach dem Königlich-Sächsischen Rechte

266
Anhang.  K.
22.  Im  übrigen  wollen  Wir
4)  in  Bagatell=  und  Injuriensachen  das  Fatale  oblationis ¬
  ad  iurandum  auf  8  Tage,  und  das  zu  Uebergebung
der  Bescheinigung  und  Gegenbescheinigung  auf  14  Tage,
worunter  auch  die  Ferien  mitgerechnet  werden  sollen,  sub  legali ¬
  praciudicio  eingeschränkt  haben.
Verbesserungen.
Seite  60.  Zeile  7.  v.  u.  statt:  Anfangs,  l.  Anhangs.
—  12  und  13.  statt:  vorhergehen  muß,  l.  er75. ¬

fordert  wird.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer