Volltext : Neueste juristische Literatur (1783, St. 4 (1783))

Schotts  Bibliothek
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nicht  zu  erinnern;  den  Grad  der  Vollständigkeit
aber,  den  der  Herr  Verf.  hierinn  seiner  Bibliothek -
  geben  will,  können  wir  eher  nicht  bestimmen, -
  als  bis  wir  den  zweyten  Theil  derselben
erhalten.  In  dem  gegenwärtigen  ersten  Theil  ist
wenigstens  die  Ausbeute  von  ausländischen  Büchern -
  noch  nicht  sonderlich  beträchtlich;  und  wir
fanden  nur  1.  Jtalienische.  1.  Englische.  1.  Holländische, -
  und  2.  schon  bekannte  französische
Schriften  angezeigt.  Was  die  akademischen
Schriften,  besonders  von  catholischen  hohe=  |  |
Schulen,  anbetrift,  so  ist  nur  eine  einzige  von
Maynz  angezeigt,  die  übrigen  alle  sind  von  Leipzig, -
  Wittenberg,  Göttingen  und  Giessen.  Ueberhaupt -
  wird  wohl  dem  Herrn  Verf.  in  Rüksicht -
  auf  akademische  Schriften,  von  catholischen
und  evangelischen  hohen  Schulen,  welche  etwas
entfernter  von  Sachsen  liegen,  die  Vollständigkeit -
  schwer  zu  erreichen  seyn.  Ein  grosser
Theil  derselben  wird  ihm,  wo  nicht  ganz  unbekannt -
  bleiben,  doch  wenigstens  zu  spät  bekannt
werden.  Auf  patriotische  Beförderer  und  Freunde -
  der  juristischen  Litteratur  läßt  sich  in  Rücksicht -
  auf  Mittheilung  solcher  neuen  Schriften,
die  keine  gewöhnliche  Buchhändlerwaare  zu  seyn
pflegen,  wie  es  leyder!  die  Erfahrung  lehrt
wenig  rechnen).
2.  Will  der  H.  V.  mit  der  Vollständigkeit
die  Kürze  verbinden.  Das  heist,  ohne  eigentli¬Staatsbibl -

Max-Planck-Institut  für
u  Berlin
            
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