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Beylagen.
Beylage No. 1. (zu Seite. 26.)
(Wenn eine Verordnung der Gemeinde vorzulesen ist,
und über die geschehene Vorlesung soll ein Bericht zu Amt
erstattet werden, so kann er so lauten:)
Gehorsamster Bericht!
Das Verhalten der Unterthanen ¬
bey Viehseuchen betreffend. ¬
Bey der heutigen Versammlung der Gemeinde wurde die
in obigem Betreff bezeichnete Verordn. vom 16. d. M. A.
No. 623. vorgelesen, und die genaue Befolgung derselben
noch besonders empfohlen. Daxlanden den 24. April 1825.
Vogt Schwall.
Vdt. Gerichtschreiber
Beck.
Beylage No. 2. (zu Seite 26.)
(Anfragsbericht bey Amt, wenn z. B. die Vorgesetzten
ein Ausschreiben nicht verstehen.
Gehorsamster Anfragsbericht.
In Betreff der Verordnung
über Giltablosungen vom 6.
dieses Monats A No. 4321.
Gerichtsversammlung wurde gedachte
Bey ber heutigen
Verordnung vorgelesen. Da sie aber für uns nicht ganz ver=