Metadaten : Rheinländer, Karl Ludwig Theodor: Unterricht für Ortsgerichts- oder Rathsschreiber im Großherzogthum Baden

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Beylagen.
Beylage  No.  1.  (zu  Seite.  26.)
(Wenn  eine  Verordnung  der  Gemeinde  vorzulesen  ist,
und  über  die  geschehene  Vorlesung  soll  ein  Bericht  zu  Amt
erstattet  werden,  so  kann  er  so  lauten:)
Gehorsamster  Bericht!
Das  Verhalten  der  Unterthanen ¬
  bey  Viehseuchen  betreffend. ¬

Bey  der  heutigen  Versammlung  der  Gemeinde  wurde  die
in  obigem  Betreff  bezeichnete  Verordn.  vom  16.  d.  M.  A.
No.  623.  vorgelesen,  und  die  genaue  Befolgung  derselben
noch  besonders  empfohlen.  Daxlanden  den  24.  April  1825.
Vogt  Schwall.
Vdt.  Gerichtschreiber
Beck.
Beylage  No.  2.  (zu  Seite  26.)
(Anfragsbericht  bey  Amt,  wenn  z.  B.  die  Vorgesetzten
ein  Ausschreiben  nicht  verstehen.
Gehorsamster  Anfragsbericht.
In  Betreff  der  Verordnung
über  Giltablosungen  vom  6.
dieses  Monats  A  No.  4321.
Gerichtsversammlung  wurde  gedachte
Bey  ber  heutigen
Verordnung  vorgelesen.  Da  sie  aber  für  uns  nicht  ganz  ver=
            
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