Inhaltsverzeichnis : Müller, Peter Franz Joseph: Über das Güterwesen

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Gulich  Cleue  und  Berge  rc.  mit  Supplication =
  ,  ersocht  und  sich  beclagt,  daß  vergangener =
  Jaren  seiner  Ehrw.  und  derselben  Stifft
Halffman  zu  Hetterscheidt  uff  dem  Hoff
genant  die  Küche  im  Ampt  Angermundt  etliche
Stuir  und  Schatzung  von  wegen  seins  Gewin =
  und  Gewerbs  zu  geben  ufferlacht  auch
derselb  Halffman  folgentz  der  mit  Bezalung  halbei =
  gepfandet  worden  ware,  mit  unterthäniger =
  pitt  das  solche  pfandung'gnediglich  abgeschafft ¬
  und  seiner  Ehrw.  Halffman  wie  andere =
  von  der  Ritterschafft  Halffleuth  vurdenn
zauw  gebruggen  gehalten  werden  mocht  So  ist
auß  befellch  hochgedachtes  Unseres  gnedigen
Fürsten  und  Hern  mit  gemeltem  Hern  Abtten
gesproechen  und  abgeredt  Dweill  die  satzung
vur  langer  Zeit  geschehen  daß  sein  Ehrw.  bei
dem  Halffman  daran  sein  soll,  und  woll,  daß
er  dißmail  die  Betzalung  thue  von  den
steuren,  und  schatzungen  so  hiebeuoir,  wie
obgemelt,  bestimpt  Halffman  aufferlacht  der
ungezwieuelter  Zuuersicht  das  sein  F.  G.  nit
gemeint  dem  Abten  oder  seinem  Gotzhauß  an
seinen  wolhergebrachten  Brieuen,  Priuilegien
und  Herkhomens  jnnichen  abbroich  zu  thun,
Getzeichnet  zu  Düsseldorff  ahm  XXIVten  Aprilis ¬
  Anno  1565.
            
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