86 I. Buch. III. Kapitel. Die Wechselstrenge u. Wechselfähigkeit.
B. Das heutige Recht.
§. 22.
Die Wechselstrenge.
Die Wechselstrenge (rigor cambialis) im eigentlichen Sinne des
Worts 1 besteht in der Wechselhaft, welche wie nach gemeinem
Rechte2, so auch nach der D. W. O. nur als Vollstreckungsmittel
eines auf eine Wechselklage ergangenen Urtheils3, hier ohne RückBrandenburg.=Culmbach. ¬
Landes=Constitution v. 1717, Tit. 1, §. 6
(b: Siegel I. p. 200) : Es soll beim „gemeinen Handwercksmann, Bürger
das
„oder Bauer, so keinen Handel oder Kauffmannschaft triebe, . ..
„Wechselrecht vieler Bedenklichkeiten willen cessiren“; Frauen, mit Ausnahme ¬
der Handelsfrauen (Leipzig. W. O. §. 2), Minderjährige, Kinder
unter väterlicher Gewalt, u. a. m. (Dantzig. W. O. Art. 39, Bayer. W. O.
v. 1785, §. 31).
6 Augsburg. W. O. v. 1778, Kap. I. §. 2 „.... Doch sollen Bürger
„und Inwohner, welche weder von einer oder der andern Stube, noch den
„Stubenmässigen gleich geachtet, noch dem Raggionsbuch einverleibt sind,
„wenn sie Wechsel ausstellen, dieselben zuvor in einem Bürgermeisteramt
„vorweisen, und mit dessen Unterschrift bestätigen lassen.“ Nach Bayer.
Verordn. v. 8. Novemb. 1786 waren die Klöster nur dann Wechselbriefe
auszustellen befugt, wenn sie zuvor den Consens des geistlichen Raths hierzu
eingeholt hatten.
1 Ueber einen weiteren Begriff von Wechselstrenge s. dies. Lehrb. §. 20.—
Der Wechselstrenge in diesem weiteren Sinne wird in neuerer Zeit die sog.
materielle Wechselstrenge entgegengesetzt. Thöl, Wechselrecht, §. 157.
2 Dies. Lehrb. §. 20 not. 4. — Bender, Grunds. II. S. 438 f. — Dagegen ¬
Eichhorn, Einl. §. 127.
D. W. O. Art. 2, Abs. 1: „Der Wechselschuldner haftet für die Er„füllung ¬
der übernommenen Wechselverbindlichkeit mit seiner Person und
„seinem Vermögen.“ Diese Worte lassen es keineswegs, wie Brauer, Erläut. ¬
S. 27 annimmt, unentschieden, ob die Wechselhaft auch sofort nach der
Ladung vorkommen könne. — Die Preuß. Verordn. vvm 4. März 1834
§. 1 bestimmt: „Die Execution aus gerichtlichen Vergleichen über rechts„hängige ¬
Gegenstände findet Statt, auch wenn diese Vergleiche vor einem
„andern als dem Processrichter, jedoch im Inlaude geschlossen worden sind.
„Wird ein solcher Vergleich über Wechselverpflichtungen ge¬