Volltext : Handbuch für practische Rechtsgelehrte in den preußischen Staaten (2)

Allgemeiner  Theil.  Erster  Abschnitt.
62
oder  auch  ohne  diese  von  rechtlichen  Wirkungen  seyn.  Von  den
absoluten  Eigenschaften  wird  später  an  mehreren  Orten  3),  von
einigen  relativen  aber  hier  gehandelt.
§.  53.
B.  Insbesondere  von  den  relativen  Eigenschaften
1)  nicht  connexer  Sachen.
Die  Concurrenz  mehrerer,  nicht  verbundener,  aber  auch  nicht
widerstreitender  Proceßsachen,  unter  denselben  oder  unter  verschiedenen ¬
  Partheien  vor  demselben  Richter,  ist  in  der  Regel  ohne
Wirkung.  Insbesondere  müssen  sie  nach  der  Zeitordnung,  worin
um  richterliche  Hülfe  gebeten  1)  ist,  dann  besorgt  werden,  wenn
Geschäftsdrang  keine  gleichzeitige  Behandlung  zuläßt.  Diese  Regel ¬
  leidet  nur  dadurch  eine  Beschraͤnkung,  daß  gewisse  befreite
Sachen  auch  als  jüngere  rücksichtlich  der  Vornahme  einen  Vorzug
geben  2).
54.
§.
2)  connexer  Sachen  *),  a)  formell  connerer.
Conner  sind  Rechtsstreitgegenstände,  wenn  sie  entweder
3)  S.  auch  Martin  §.  25.  54.  227.  266.
1)  K.  G.  O.  v.  I.  1555.  I.  10.  §.  2.  8.  Visit.  Absch.  v.  J.  1713.
§.  60.  70,  G.  D.  Hoffmann  de  causis  privilegiatis.  Tubing.
1733.  Reuß  Beitr.  zur  neuesten  Geschichte  der  reichsgerichtlichen
Verfassung.  Th.  2.  S.  123.  Glück  Com.  VI.  §.  534.  ibiq.  Hert.
Heffter  Institut.  S.  103.
2)  Vergl.  die  angeführten  Reichsgesetze,  welche  zum  Theil  auch  auf
die  heutige  Gerichtsverfassung  anwendbar  sind.  Gönner  Handb.
I.  25.  §.  4.  Hierher  gehören  als  einzelne  Fälle:  daß  Ehrensachen
den  Geldsachen,  Fr.  104.  de  R.  J.  Spoliensachen,  Cap.  2.  X.  de
ord.  cog.  2.  10.  Criminalsachen  den  Civilsachen  vorangeben;  Const.
4  de  ord,  iud.  3.  8.  Nicht  entgegen  steht  Const.  1.  de  appellat.
7.  62.  „prius  de  possessione  pronuntiare,  et  ita  crimen  violentiae ¬
  excutere  praeses.  provinciae  debuit.“  Fr.  37.  de  iud.  5.  1.
Fr.  5.  §.  1.  ad  L.  Jul.  de  vi  publ.  48.  6.  Heffter  S.  109.  N.
23.  Neues  Archiv  des  Crim.  Rechts.  II.  S.  260.  ff.  und  endlich
Armensachen,  V.  A.  v.  1713.  §.  60.  Eine  Bevorzugung  des  Fiscus, ¬
  wofür  Fr.  35.  de  iure  fisci.  49.  14.  von  Heffter  S.  106.
N.  10.  12.  angeführt  wird,  oder  anderer  begünstigter  Personen,
läßt  sich  nicht  behaupten.  S.  jedoch  Visit.  Absch.  v.  1713.  §.  60.
Glück  Comment.  VI.  S.  520-526.
*)  Gönner  Handb.  I.  25.  Gensler  Handb.  zu  Martin  Abh.  4.
Hertius  Comment.  Vol.  1.  T.  3.  105—121.  Glück  Commenk.
XI.  S.  309—315.  v.  Gaisberg  Vorkenntnisse.  §.  113.  ff.
Lotz  civilist.  Abh.  V.  S.  145.  Heffter  Institutionen  S.  103
111.  Mühlenbruch  Entwurf  des  Civilprocesses.  S.  28.  f.
            
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