Full text : Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

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war  gespalten.  Auf  dem  Brustbeine  und  am  Halse  zeigten -
  sich  starke  mit  Blut  unterlaufene  Quetschungen.
Aus  der  Nase  und  aus  dem  Munde  strömte  häufiges
Blut.  Der  Athem  war  sehr  kurz,  die  Bewegungen  krampfhaft, -
  der  Puls  ungleich  und  selten.  Er  starb  am  folgenden -
  Tage.
Aus  dem  Gutachten,  welches  von  den  Sachverständigen -
  erstattet  worden,  ging  hervor,  daß  das  Nädchen
an  einer  Erdrosselung  gestorben  sey,  und  daß  eine  Schändung -
  Statt  gefunden.
Den  Tod  des  Knaben  erklärten  sie  gleichfalls  für  eine
unmittelbare  und  schlechterdings  nothwendige  Folge  der
an  ihm  verübten  Gewaltthätigkeiten.
Bei  der  Eutdeckung  des  Leichnams  der  M.  Bülles
wurden  das  goldene  Kreuz  und  die  silbernen  Schnallen,
welche  Gegenstände  sie  gewöhnlich  an  sich  trug,  vermißt.
Die  Zeugen,  welche  gerichtlich  verhört  wurden,  erklärten -
  folgende  Thatsachen:
Die  ermordete  M.  Bülles  war  am  14.  Juni  des  Nachmittags -
  in  Begleitung  ihres  jüngsten  Bruders,  Edmund,
nach  dem  Dorfe  Würselen  in  das  Haus  des  Wirths
Sturm  gegangen,  wo  sich  viele  junge  Leute  vereinigt -
  fanden,  welche  Tanz  und  Musik  dahin  gezogen  hatten.
Unter  diesen  hatte  man  auch  einen  sichern  Heinrich
Cxemanns,  Tuchscherer,  in  Haaren  wohnhaft,  den  Verter -
  der  M.  Bülles  wahrgenommen,  und  bemerkt,  daß  er
nicht  nur  fast  den  ganzen  Nachmittag  hindurch  mit  der
M.  Bülles  tanzte,  sondern  auch  mit  ihr  und  ihrem  Bruder -
  Edmund  gegen  9  Uhr  das  Haus  des  Wirthen  Sturm
verließ,  um  sie  angeblich  nach  Haaren  zu  Hause  zu  bringen.
Vose
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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