fullscreen : Duncker, J. F. L.: ¬Das Recht, aus dem Gesetz des Lebens als Leitfaden eines Gesetzbuchs entwickelt

530  -verbürgt -
  die  Gewißheit  von  Wirklichkeit.  Nicht  das
in  den  reinen  Anschauungsformen  gegebene  Mannigfaltige -
  selbst,  sondern  dessen  Verknüpfung  in  einem  gesetzmäßigen -
  Zusammenhang  machen  die  Wirklichkeit
aus.  Diese  Wirklichkeit  reduziert  sich  aber,  von
der  in  sinnlicher  Rezeptivität  gegebenen  Mannigfaltigkeit -
  grundsätzlich  nicht  ablösbar,  gerade  als  eine -
  in  "transzendentaler  Idealität"  durch  die  gesetzgebende -
  Spontaneität  und  objektiv  gültige  Synthesis
des  Verstandes  (vgl.  Kant,  I.,Kr.d.r.V.,B  134-138)erst
konstituierte  auf  "empirische  Realität".
"Was  es  für  eine  Bewandtnis  mit  den  Gegenständen
an  sich  und  abgesondert  von  aller  ...  Rezeptivität -
  unserer  Sinnlichkeit  haben  möge,  bleibt  uns
gänzlich  unbekannt
(a.a.O.,  B  59).
"Unsere  Erkenntnis  entspringt  aus  zwei  Grundquellen -
  des  Gemüts,  deren  die  erste  ist,  die  Vorstellungen -
  zu  empfangen  (die  Rezeptiviät  der  Eindrükke), -
  die  zweite  das  Vermögen,  durch  diese  Vorstellungen -
  einen  Gegenstand  zu  erkennen  (Spontaneität
der  Begriffe);  durch  die  erstere  wird  uns  ein  Gegenstand -
  gegeben,  durch  die  zweite  wird  dieser  im
Verhältnis  auf  jene  Vorstellung  (als  bloße  Bestimmung -
  des  Gemüts)  gedacht.  Anschauung  und  Begriffe
machen  also  die  Elemente  aller  unsrer  Erkenntnis
aus,  so  daß  weder  Begriffe,  ohne  ihnen  auf  einige
Art  korrespondierende  Anschauung,  noch  Anschauung -
  ohne  Begriffe,  ein  Erkenntnis  abgeben  können"
(a.a.O.,  B  74;  vgl.  B  29).
Ohne  Sinnlichkeit  würde  uns  kein  Gegenstand  gegeben, -
  und  ohne  Verstand  keiner  gedacht  werden.  Ge-Anschauungen -
  ohne
danken  ohne  Inhalt  sind  leer,
Begriffe  sind  blind'
(a.a.O.,  B  76;  vgl.  B  102).
Die  Frage  nach  der  Möglichkeit  "synthetischer  Urteile -
  a  priori"  (vgl.  a.a.O.,  B  19)  erfährt  im  Kontext
der  Kr.d.r.V.  ihre  Beantwortung  bezeichnenderweise
erst  in  den  beiden  "Hauptstücken"  der  "transzendenta-

len  Doktrin  der  Urteilskraft",  in  dem  sie  in  die
Frage  nach  der  Möglichkeit  einer  notwendigen  Synthe-
            
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