Volltext : Schürmann, August: ¬Die Rechtsverhältnisse der Autoren und Verleger sachlich-historisch

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Die  sociale  Frage  und  der  litterarische  Rechtsschutz.
Neuigkeiten  hat  mit  beschränkter  Ausnahme  einstweilen
zu  gemessene  oder  zu  zweifelhafte  Gewinnsaussichten,  um
nachdrucksfreudig  stimmen  zu  können.
Wenn  nun  trotzdem  ein  Land  wie  Deutschland  sich
seit  fünfzig  Jahren  wie  kein  anderes  mit  der  Vervollkommnung ¬
  seiner  Nachdrucksgesetzgebung  abmüht  und  die
Wirkung  dieser  gesetzlichen  Fürsorge  so  wenig  die  erwartete ¬
  ist,  daß  die  Klagen  über  Mangel  an  Schutz  nicht
aufhören  und  sich  schriftstellerische  Vereinigungen  bilden,
deren  Organe  in  der  Erstrebung  eines  vollkommeneren
Schutzes  der  Form  nach  sogar  immer  unverbindlicher  werden, ¬
  so  hat  dies  neben  dem  geschichtlichen  Gange  des
ehemals  so  zersplitterten  Gesetzgebungswerkes  noch  eine
andere  wichtige  Ursache.
Deutschland  hat  von  allen  Ländern  das  entwickeltste
buchhändlerische  und  schriftstellerische  Erwerbsleben.
Schon  vor  zwei  Jahrzehnten  geschah  der  Ausspruch,  daß
der  Antagonismus  zwischen  Kapital  und  Arbeit,  welcher
das  gesamte  Erwerbsgebiet  in  allen  seinen  Verzweigungen
durchdringe,  im  Reich  der  litterarischen  Produktion  sicherlich ¬
  nicht  seine  bedeutungsloseste  Stätte  habe.  Seitdem
aber  hat  der  litterarische  Erwerb  bei  uns  wie  in  keiner
anderen  Periode  um  sich  gegriffen,  und  ein  Zeichen  der
Zeit  ist,  daß  sich  der  Frauenanteil  dabei  stetig  mehrt.
Kürschners  deutscher  Litteraturkalender  zählte  für
1887  die  Adressen  von  12000  deutschen  Schriftstellern
und  Schriftstellerinnen  auf,  eine  Zahl,  die  sich  durch  Nach1) ¬
  Unsere  Zeit.  II.  Jahrg.  Leipzig,  1866.  „Die  Frage
des  litterarischen  Eigentums.  S.  801.
            
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