Objekt : ¬Das Frachtfahrer-Recht (2)

5
sagt,  daß  auch  andere  Gattungen  angenommen,
ausgeübt  werden  sollen;  1)  denn  wo  das  Gesetz
nicht  verbietet,  da  ist  in  gleichgültigen  Handlungen
der  Menschheit  natürliche  Freyheit  nicht  beschränkt:
sichtbarer  noch  tritt  die  Richtigkeit  dieses  Grundsatzes ¬
  durch  einen  Blick  in  l.  1.  fl.  de  serv.  praed.
rust.  und  eine  Vergleichung  der  mehrsten  folgenden
Gesetze  dieses  Titels  an  das  Licht.  Servitutes
praediorum  rusticorum,  sagt  dies  Gesetz  ganz
categorisch,  sunt  hae:  iter,  actus,  via,  aquae
ductus  —  also  sonst  keine?  —  und  doch  stellen
die  gleich  folgenden  Gesetze  eine  Menge  anderer  servitutum -
  praediorum  rusticorum  auf:  endlich
aber  zeigt  das  Gesetz  ja  selbst  ausdrücklich  die  Möglichkeit, =
  daß  eine  Gerechtfame,  als  real  Servitut ¬
  vom  Gesetze  nahmentlich  characterisirt ¬
  2),  wenn  sie,  als  real  Servitut  nicht  ausgeubt ¬
  werden  kann,  weil  der  Acquirent  kein  praedium -
  vicinum  besitzt,  oder  sie  nur  fuͤr  seine  Person ¬
  acquirirt  ist,  als  personal  Servitut  unter  veränderten -
  Rechten  ausgeübt  werde,  nur  alsdenn
nicht  erblich  wird,  Pecoris  pascendi  servitutes
item  ad  aquam  appellendi,  sagt  l.  4.  fl.  de
serv.  praed.  rust.  ausdrucklich,  si  praedii  fructus ¬
  maxime  in  pecore  consistat,  praedii  ma¬
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer