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sagt, daß auch andere Gattungen angenommen,
ausgeübt werden sollen; 1) denn wo das Gesetz
nicht verbietet, da ist in gleichgültigen Handlungen
der Menschheit natürliche Freyheit nicht beschränkt:
sichtbarer noch tritt die Richtigkeit dieses Grundsatzes ¬
durch einen Blick in l. 1. fl. de serv. praed.
rust. und eine Vergleichung der mehrsten folgenden
Gesetze dieses Titels an das Licht. Servitutes
praediorum rusticorum, sagt dies Gesetz ganz
categorisch, sunt hae: iter, actus, via, aquae
ductus — also sonst keine? — und doch stellen
die gleich folgenden Gesetze eine Menge anderer servitutum -
praediorum rusticorum auf: endlich
aber zeigt das Gesetz ja selbst ausdrücklich die Möglichkeit, =
daß eine Gerechtfame, als real Servitut ¬
vom Gesetze nahmentlich characterisirt ¬
2), wenn sie, als real Servitut nicht ausgeubt ¬
werden kann, weil der Acquirent kein praedium -
vicinum besitzt, oder sie nur fuͤr seine Person ¬
acquirirt ist, als personal Servitut unter veränderten -
Rechten ausgeübt werde, nur alsdenn
nicht erblich wird, Pecoris pascendi servitutes
item ad aquam appellendi, sagt l. 4. fl. de
serv. praed. rust. ausdrucklich, si praedii fructus ¬
maxime in pecore consistat, praedii ma¬