Inhaltsverzeichnis : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 36)

28.  Buch.  2.  Tit.  §.  1421.h.
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die  Erbeseinsetzung  muß  also  auf  seine  Person  gerichtet
seyn  94).  Diese  Regel  ist  zwar  nirgends  geradezu  ausgesprochen, ¬
  indessen  ergiebt  sie  sich  durch  einen  Schluß
vom  Gegentheil  sehr  deutlich  daraus,  daß  die  B.  P.  contra -
  tabb.  dem  Notherben  alsdann  versagt  wurde,  wenn
er  seinem  Sclaven,  welcher  in  dem  vaͤterlichen  Testamente -
  zum  Erben  eingesetzt  war,  den  Befehl  zur  Antretung ¬
  gab  95);  in  einem  solchen  Befehl  liegt  nämlich  eine
Anerkennung  des  Testaments  95).  Uebrigens  konnte  von
der  Anwendung  dieses  Rechtssatzes  auf  den  Haussohn
früher  nur  die  Rede  seyn,  wenn  derselbe  ein  von  dem
Vater  nicht  abhängiges  Peculium  besaß,  nach  neuerem
Rechte  genügte  es  freilich  schon,  wenn  in  dem  s.  g.  peculium ¬
  adventitium  des  Sohnes  Sclaven  befindlich  waren, ¬
  da  das  Eigenthum  an  diesem  Peculium  ja  den  Kin97). =

dern  selbst  zusteht
Aus  der  Natur  des  förmlichen  Notherbenrechts  fließt
von  selbst  der  Satz,  daß  die  Einsetzung  eines  Haussohns
nicht  unter  einer,  ganz  oder  theilweise  vom  Zufall  abhängenden ¬
  Bedingung  (conditio  casualis  oder  mixta
98).  Denn  da  hierin  die  stillschweigende
geschehen  kann
94)  FOERSTEX  I.  1.  P.I.  §.  3.  p.  43  sq.
96)  L.  3.  §.  15.  D.  de  B.  P.  contra  tabb.
96)  Pal.  L.  8.  D.  de  bonis  libertorum  (XXXVIII.  2.)
92)  L.  6.  u.  8.  C.  de  bonis  quae  liberis  (VI.  61.)
98)  L.  4.  u.  5.  D.  de  heredib.  instit.  (XXVII.  5.)  —  L.  25
D.  de  conditionibus  institutionum  (XXVIII.  7.)
L.85.  D.  de  condition.  et  demonstrationibus  (XXXV.  1.)Ganz -
  unbedeukend  ist  die  in  dieser  Materie  öfter  allegit
Oiffertation  von  Jo.  Just.  Ge.  MATER  (Praes.  C.  C.
WESTTEAL)  de  conditione  potestativa  institutioni  liberorum ¬
  adjecta  Hal.  1778.  Etwas  tiefer  eingehend,  doch
            
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