Metadata : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 25 (1850))

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Unternehmern  eine  möglichst  vollständige  Kenntniß  zukommen -
  zu  lassen.
Hannover,  den  24.  November  1849.
Königlich  Hannoversches  Justiz=Ministerium.
An
Königl.  Justiz=Canzlei
zu  **.
Abhandlungen  und  Rechtsfälle.
I.  Bemerkungen
zu  dem  Gesetzentwurfe,  die  Einführung  kurzer
Verjährungsfristen  betreffend.
(Fortsetzung.)
Zu  §.  1.
verb.  „Alle  persönlichen  Forderungen  u.  s.  w.
1.  Aus  diesen  Worten  und  den  ferneren  Bestimmungen
des  Gesetzes  ergiebt  sich,  daß  die  einzuführenden  kürzeren
Verjährungsfristen  nur  für  persönliche  Forderungen  gelten -
  sollen.  Weshalb  will  man  aber  jene  nicht  eben  so
wohl  für  dingliche  Ansprüche  einführen?  Auch  durch  die
lange  Dauer  dinglicher  Ansprüche  wird  die  Rechtssicherheit -
  im  höchsten  Grade  gestört  und  sogar,  was  Vindicationen -
  anlangt,  noch  mehr  als  bei  persönlichen  Forderungen, -
  weil  jene  möglicher  Weise  gegen  den  hundertsten
Besitzer  gerichtet  sein  können,  der  von  dem  auf  der  Sache
haftenden  Ansprüchen  noch  weniger  weiß,  als  die  Schuldner
von  einer,  durch  ihn  oder  seinen  Erblasser  contrahirten,
persönlichen  Schuld  und  der  auch  noch  viel  weniger  im
Stande  ist,  den  vielleicht  ganz  ungegründeten  Anspruch
Max-Planck-Institut  für
            
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