Full text : Guida artistica per la città di genova (1)

25. Samstag den 23. Oktober 1880

25.1. Zu Art. 170 Abs. II der Subh.-Ordnung

Kamstgg den 23. Oktober 1880. 45. Jahrgang. M. KL.

Dr. I. A. Seussert's
Miitter für KechtsLnioendung
zunächst in Bayern.

Inhalt: Au Art. 170 Abs. II der Subh.-Ordnung. — Ueberstcht über die Recht-
sprechung des bayerischen obersten Landesgerichtes in Gegenständen
des Civilrechtes und Civilprozesses vom 1. bis 15. Juli 1880 mit
zwei Nachträgen vom 19. und 26. Juni.

Zu Art. 170 Abs. II der Subh.-Ordnung.
In Art. 171 der Subh.-O. ist bezüglich der
dorn Konkursverwalter angeregten Zwangsver-
steigerung oder Zwangsverwaltung 8ub Z. 1 aus-
drücklich bestimmt:
Eine Beschlagnahme findet nicht statt.
Das Vollstreckungsgericht ordnet auf Antrag des
Konkurs-Verwalters die Zwangsversteigerung oder
Zwangsverwaltung an und ernennt im ersten
Falle zugleich den Versteigerungsbeamten. . .
Der vorausgehende Art. 170, welcher in
mnem zweiten Absätze die Betreibung der Zwangs-
dollstreckung durch den Absonderungsberechtigten gegen
den Konkursverwalter behandelt, trifft solche Be-
stimmung nicht, verweist vielmehr nur auf das Ge-
setz, beifügend, daß die Beschlagnahme die in
Ärt. 9—ii des Ges. bezeichnten Wirkungen nicht
habe.
t Diese Fassung — die Verweisung auf das Ge-
setz (Art. 7 ?) in Verbindung mit dem Ausdruck
beschlagnahme —, der Umstand, daß die er-
mahnte Bestimmung des Art. 171 Ziff. 1 zu Art. 170
^ds. II nicht getroffen wurde, veranlaßte und be-
günstigte in der Praxis die Anschauung, als ob im
«alle, wenn der Absonderungsberechtigte auf
^eue Folge XXV. Band.

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