Nassauische Landesbank. Gründe gegen die Pfandbriefdarlehen. 299
bäuerliche Grundeigentum, das bei uns dominiert, paßt das Pfandbriefinstitut ¬
durchaus nicht .....
Auch der Berichterstatter für den Kommunallandtag weist
darauf hin, daß das theoretische Princip der Arbeitsteilung auf
dem Gebiet des Bankwesens praktisch sich nicht rechtfertige bei
einer so wenig entwickelten Großindustrie. Die rationellste Geschäftseinteilung ¬
wird in der Kleinheit der Verhältnisse nicht
durchführbar. Die Vereinigung mehrerer Geschäftszweige sei nicht
bedenklich bei gewissenhafter Beobachtung der jedem Geschäftszweige ¬
eigenen Principien.
„Die nassauische Landesbank hat das große Werk der Grundentlastung ¬
aufs wesentlichste gefördert. Sie hat in vielen Bezirken ¬
des ehemaligen Herzogtums fast ausschließlich oder doch
für den kleinen und kleinsten Grundbesitz die Ansprüche auf Realkredit ¬
befriedigt. Ihre Einrichtung, Geld gegen Verpfändung
von Grundeigentum und Tilgung durch Annuitäten auszuleihen,
war die einzige Modalität, unter welcher vielfach der kleine
Grundbesitz ohne Gefahr für seinen Besitz Geld aufnehmen konnte.
Es kam nicht in Betracht, daß die Hypotheken der Landesbank
kündbar waren. Die Kündigung erfolgte nicht, so lange die
Zins- und Annuitätenzahlungen nicht im Rückstand blieben,
während durch die oft notwendige Kündigung seitens Privater
dem Hypothekenschuldner häufig unwiederbringliche Nachteile erwuchsen. ¬
Das ganze ausgedehnte Netz der Lokalfinanzbehörden
welche als Agenten der Landesbank fungierten, ermöglichte auch
die Abführung und Beitreibung der kleinsten Beträge an Zinsen
und Abzahlungen, deren Kosten den Privaten bestimmten, kleine
Kapitalbeträge gar nicht auf Hypothek auszuleihen. Wie klein
die Ausleihungen gegen Hypothek im einzelnen Fall gewesen sind,
ist ersichtlich aus einer Zusammenstellung der Landesbank, wonach ¬
im Amt Marienberg die Darlehnssumme auf eine Hypothek ¬
im Durchschnitt 161 Thlr., im Amt Rennerod 185 Thlr.,
im Amt Hachenburg 198 Thlr. betrug. Solche Beträge leihen
Private nicht oder nur in seltenen Fällen aus."
In ausführlicher Weitererörterung der anderen Geschäfts¬