Inhaltsverzeichnis : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
260
Infolge  des  erwähnten  Antrages  wurde  beschlossen,
das  erzielte  Aufgeld  fortan  bei  der  Feststellung  der
Marktpreise  zuzuschlagen,  so  daß  diese  gegenüber
dem  früheren  Notierungsmodus  eine  Erhöhung  von  2
bis  3  M.  erfahren  haben.  Wir  sind  weder  in  der
Lage,  den.  Unterschied  zwischen  der  höchsten  Notierung -
  vor  dem  1.  März  1905  und  nach  dem  1.  März
1905  ziffernmäßig  genau  zu  berechnen,  noch  die
Prinzipien  für  eine  solche  Berechnung  festzustellen.
Die  Erhöhung  der  Preisnotiz  für  März  und  April
1905  gegenüber  derjenigen  vor  diesem  Zeitpunkte
stellt  sich  etwa  auf  2  bis  3  M.
G  175.  Bd.  II  —  Bl.  117  —  9.  Februar  1907.
21*).
2.  Handel  netto
Nach  hiesigem  Handelsgebrauche  gilt  Butter
Tara  oder  brutte
für  netto;  Rück-in  „Tonnen“  stets  als  „einschließlich  Fastage“  gegabe ¬
  der  Fastagen.
handelt.  Bei  dem  Handel  von  Butter  in  „Kübeln“
Butter.
sind  die  letzteren  zurückzuliefern,  wenn  die  Rücklieferung -
  bedungen  war,  oder  wenn  die  Kübel  in
der  Faktura  nicht  besonders  berechnet  sind.
-  I1.  April  1894.
G  175.  Bd.  I  —  Bl.  68  22. -

Nach  hiesigem  Handelsgebrauche  werden  die
Käse.
Fastagen  im  Käsehandel,  insbesondere  leere
Kisten,  nicht  berechnet  und  brauchen  vom  Empfänger -
  nicht  zurückgeschickt  zu  werden.  Leere
*)  Vgl.  zu  diesem  und  den  beiden  folgenden  Gutachten  die
Usancen  im  Butter-  usw.  Handel,  A  §§  2,  9,  B  §§  3  und  6,
unten  S.  599  ff.
            
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