Full text : Zeitschrift für deutschen Zivilprozeß (Bd. 12 (1888))

18.7. W. Peters, Landgerichtsrath, die Civilprozessordnung für das deutsche Reich. Mit den Entscheidungen des Reichsgerichts und den einschlagenden reichsrechtlichen Bestimmungen. Berlin (H. W. Müller) 1888. 414 S.

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Literatur: R i n t e 1 e n, Zwangsversteigerung.

systematische Darstellung der in dem preussisehen Gesetz, betreffend die
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883
geordneten Materien im engsten Anschlüsse an die Worte des Gesetzes
selbst. Insoweit es hierbei auch die Zwangsvollstreckung durch Eintragung
der vollstreckbaren Forderung in das Grundbuch und die Vollziehung des
Immobiliararrestes in den Kreis seiner Behandlung zieht, geht also sein
Inhalt über den Titel hinaus. Dasselbe zerfällt nach einer kurzen Einleitung
(S. 1 u. 2) in einen allgemeinen und einen besonderen Theil. Der erstere
(8. 3 — 11) behandelt die Gegenstände des unbeweglichen Vermögens, die
Zuständigkeit und Allgemeines über das Verfahren und über die Zwangs-
vollstreckung und die Arrestvollziehung insbesondere. Der besondere Theil
hat drei Abschnitte: 1. Eintragung im Grundbuch. Vollziehung des Arrestes
in unbewegliche Sachen (8. 12—16), 2. Zwangsversteigerung (8. 17—132)
und 3. Zwangsverwaltung (8. 133—148). Angeschlossen ist noch ein An-
hang über die Gerichtskosten bei den Zwangsversteigerungen und Zwangs-
verwaltungen (8. 149— 154). Den Beschluss machen ein Quellen- und ein
Sachregister, Berichtigungen und Nachträge.
Bei den grossen Schwierigkeiten, welche das Gesetz vom 13. Juli 1883
noch immer sowohl dem Theoretiker wie auch besonders dem Praktiker be-
reitet und nach Inhalt und Fassung wohl stets bereiten wird, ist jeder Ver-
such, diese Schwierigkeiten zu erleichtern, dankbar zu begriissen. Es hat
letzteres aber namentlich zu gelten, wenn, wie hier, der Versuch ein inner-
halb der Grenzen, welche er sich gezogen hat, durchaus wohlgelungener ist.
Denn trotz aller Kürze ist doch kaum etwas Wesentliches fortgelassen. Die
Anordung ist eine sehr übersichtliche und bringt das Zusammengehörige in
seinem Zusammenhänge. Die Darstellung zeichnet sich durch Klarheit und
Zuverlässigkeit aus. Das Werk erscheint daher wohl geeignet, die Zwecke,
die es sich gesetzt hat, zu erreichen, und kann Richtern und Anwälten, be-
sonders aber den jüngeren Juristen als ein Führer und Wegweiser durch
das Gesetz vom 13. Juli 1883 nur empfohlen werden.
Die zweite Ausgabe ist die mit Ausnahme des Titelblattes vollständig
unveränderte erste Ausgabe — auch die dieser am Schlüsse beigefügten Berich-
tigungen und Nachtrage sind nicht eingeschaltet —, nur sind auf drei Seiten
(8. 171—173) Nachträge und Berichtigungen in Gemässheit des Gesetzes
über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom 12. April 1888,
und eine weitere Ergänzung der früheren Berichtigungen angehängt.
Schultzenstein.
31. W. Peters, Landgerichtsrath, die Civilprozessordnung für das deutsche
Reich. Mit den Entscheidungen des Reichsgerichts und den einschlagen
den reichsrechtlichen Bestimmungen. Berlin (H. W. Müller) 1888.
Taschenformat. 414 8. Gut gebunden 3,50 M.
Das vorstehende Buch des durch seine Schrift über den Arrest und die
einstweiligen Verfügungen (s. Bd. 9 8. 144 dieser Zeitschrift) wohlbekannten

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