fullscreen : Archiv für das Zivil- und Kriminalrecht der Königlich-Preussischen Rheinprovinzen (Bd. 20, Abth. 1 = N.F. Bd. 13, Abth. 1 (1834))

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Ebefrau  für  den  Mann,  oder  auch  die  Uebernahme  einer  Schuld
desselben  als  Selbstschuldnerin  ohne  alle  Weitläufigkeiten  bewirkt
werden  kann.  Der  Ehemann,  als  Aussteller  des  Wechsels,
zieht  denselben  auf  die  Frau,  als  Acceptantin,  und  bezeichnet ¬
  sich  selbst  als  Remittenten,  worauf  er  den  Wechsel  an
den  Verein  indossirt.
c)  Laufende  Rechnung  (Conto  corrente).
Wenn  wir  den  Conto-corrente=Verkehr  hier  unter  den
Formen  aufführen,  in  denen  die  Vorschußvereine  u.  s.  w.  Credit ¬
  gewähren,  so  haben  wir  gleich  im  Voraus  zu  bemerken,
daß  die  andere  Seite  desselben,  vermöge  deren  die  Vereine  dadurch ¬
  ebenso  wohl  Credit  nehmen,  nicht  wohl  davon  getrennt ¬
  werden  kann  und  deshalb  hier  gleich  mit  behandelt  wird
obschon  sie  streng  genommen  im  III.  Abschnitte  dieses  Kapitels
hätte  erwähnt  werden  müssen.
Seit  der  immer  weiter  fortschreitenden  Entwickelung  der
Vorschuß=  und  Credit=Vereine  zu  wirklichen  Volksbanken
hat  sich  die  Creditgewährung  an  die  Mitglieder  in  „laufender ¬
  Rechnung"  —  conto  corrente  —  mehr  und  mehr  in
den  Vordergrund  gedrängt,  und  es  giebt  wenige  Vereine  von
erheblichem  Verkehr,  insofern  sie  namentlich  den  gewerblichen
Mittelstand  in  ihre  Kundschaft  gezogen  haben,  welche  sich  nicht
dem  zugewendet  hätten.
In  der  That  ist  diese  Art  des  Geldverkehrs  für  den  Creditnehmer ¬
  die  vortheilhafteste  und  bequemste,  die  es  giebt.  Er
versichert  sich  durch  die  Eröffnung  eines  solchen  offenen  oder
laufenden  Conto  seitens  der  Bank:  1)  daß  er  jeden
Augenblick  jede  ihm  gerade  genehme  Summe  —  wenn  auch  nur
bis  zu  einem  Höchstbelaufe  aller  einzelnen  Posten  zusammen
aus  der  Vereinscasse  erhalten,  und  2)  jeden  Augenblick,  was
er  gerade  im  Geschäfte  übrig  hat,  auf  die  entnommene  Summe
zurück=,  ja  über  dieselbe  hinaus  auf  künftige  Credite  zum  Voraus ¬
  einzahlen  kann,  und  so  von  jedem  Thaler  und  jedem  Tage
den  Zins  zieht.  Sobald  daher  eine  Anzahl  Geschäftsleute  an
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