Bodenverteilung und Entwickelung der Landwirtschaft.
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8. Bodenverteilung und Entwickelung der Landwirtschaft.
Ich habe bereits des Ausspruchs eines der Führer unserer
gegenwärtigen agrarischen Bewegung gedacht, dass die Befreiung -
des Grundeigentums in Frankreich zur Zerstörung des
Vegetationskapitales geführt habe, infolge deren dort heute
auf den Kopf der Bevölkerung an Nahrungsmitteln weniger
produziert werde als 1789. Das oben Ausgeführte enthält
bereits die Widerlegung dieser unbeschreiblichen Behauptung.
Ich könnte daher schliessen, indem ich einfach die Worte
wiederholte, die Graf Chaptal 1819 geschrieben hat *): „Wenn
man den heutigen Zustand der Landwirtschaft mit dem von
1789 vergleicht, erstaunt man über die Verbesserungen, die
stattgefunden haben; Ernten aller Art bedecken den Boden.
zahlreiche und kräftige Arbeitstiere bearbeiten und düngen
das Feld. Eine gesunde und reichliche Nahrung, reinliche und
bequeme Wohnungen, schickliche, wenn auch einfache Kleider,
das ist das Los der Landbewohner; das Elend ist gewichen
und Wohlhabenheit war die Folge der freien Verfügung über
alle Produkte.“ Indes ich darf mich damit nicht begnügen.
Unsere Verhältnisse sind heute derart, dass selbst die irrigsten
Behauptungen, noch so oft widerlegt, wiederholt werden, und
dass das so rücksichtslos Wiederholte Einfluss gewinnt nicht
nur bei der kritiklosen Masse, sondern selbst bei denen, die es
besser wissen sollten, mitunter sogar besser wissen, ja selbst
bei Männern von öffentlicher Autorität. Es erübrigt daher, im
Einzelnen den Nachweis zu führen, dass das, was Chaptal
1819 geschrieben, nicht nur damals richtig war, sondern heute
noch gilt.
Vor Allem, wie steht es mit der so oft behaupteten
Pulverisierung des französischen Bodens durch das gleiche
Intestaterbrecht? Die Behauptung ist jetzt schon nahezu
150 Jahre alt. Seit 1760 klagen die landwirtschaftlichen Gesellschaften ¬
in Frankreich über die zu weit gehende Parzellierung ¬
des Bodens: „Die Teilung der ererbten Grundstücke,
schrieb Turgot, „geht so weit, dass ein Besitztum, das für
eine Familie ausreichte, sich unter fünf oder sechs Kinder
*) Chaptal, De l’industrie française I p. 153.