Volltext : Guida artistica per la città di genova (1)

Konkurs.
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zur  Konkursmasse  gehörigen  Gegenstand  inne  hat  und,  durch  diesen
gedeckt,  die  ungedeckte  Forderung  eines  Konkursgläubigers  zu  einem
—  die  sonst  bei  der  Konkursmasse  zu  erwartende  Dividende  weit
übersteigenden  Betrag
erwirbt.  Einem  solchen,  die  berechtigten
Interessen  ’der  Gesammtheit  der  inländischen  Gläubiger  bedrohenden
Vorgehen  muss  das  Gesetz  entgegentreten.  Es  verpflichtet  demgemäss ¬
  jenen  Cedenten
zur  Konkursmasse  den  Betrag  zu  ersetzen.
welcher  derselben  durch
jene  Manipulation  entgeht.
§.  6.  Die  Masseschuld.
Aus  der  Konkursmasse  sind  die  Massekosten  und  Masseschulden
vorweg  zu  berichtigen.  Zu  den  Massekosten  gehören  die
Ausgaben  für  die  Verwerthung  der  Masse.2  Hingegen  Masseschulden ¬
  sind  die  Ansprüche  aus  Geschäften  oder  Handlungen
des  Konkursverwalters;  ferner  die  Ansprüche  aus  zweiseitigen  Verträgen, ¬
  deren  Erfüllung  zur  Konkursmasse  verlangt  wird  (oder  für
die  Zeit  nach  der  Eröffnung  des  Verfahrens  erfolgen  muss  3);  endlich
die  Ansprüche  aus  einer  rechtlosen  Bereicherung  der  Masse.
Wenn  demnach  der  Konkursverwalter  für  die  Masse  ein
Wechselgeschäft  macht,  so  haftet  die  Masse  für  die  volle  Be8 ¬
  Konk.-Ordn.  §.  42:  Wer  nach
Wenn  die  Masse  für  beide  nicht
der  Eröffnung  des  Konkursverfahrens  zureicht,  haben  die  Masseschulden  den
oder  mit  Kenntniss  des  EröffnungsanVorrang ¬
  vor  den  Massekosten  (Konk.trages -
  oder  der  Zahlungseinstellung  eine
Ordn.  §.  53).
Konkursforderung  dem  im  Auslande
2  Konk.-Ordn.  §.  51.  Ziff.  2.
wohnenden  Inhaber  eines  zur  Konkurs
masse  gehörigen  Gegenstandes,  oder  in
*  Diese  Worte  der  Konk.-Ordn.  beder ¬
  Absicht,  dass  dieser  die  Forderung
ziehen  sich  namentlich  auf  Pacht-,  Mietherwerbe, ¬
  einer  Mittelsperson  abtritt,  ist
und  Dienstgelder
berühren  also  das
verpflichtet,  zur  Konkursmasse  den  BeWechselrecht ¬
  nicht.
Vgl.  v.  Sarwey
trag  zu  ersetzen,  welcher  derselben  daa. ¬
  a.  O.  S.  394.  —  Vgl.  indess  oben  §.  3.
durch  entgeht,  dass  der  Inhaber  für  die  Ziff,  VIII
Forderung  nach  dem  Recht  des  Aus
Konk.  -  Ordn.  §.  52:  Masselandes -
  entgegen  den  Bestimmungen  dieses
schulden  sind:
Gesetzes  ein  Absonderungsrecht  an  den
1.  die  Ansprüche,  welche  aus  GeGegenstande ¬
  ausübt.  Die  Vorschrift  des
schäften  oder  Handlungen  des  Konkurs26 ¬
  findet  entsprechende  Anwendung
verwalters  entstehen;
Ueber  §.  26  (wonach  der  Ersatz2. ¬
  die  Ansprüche
aus  zweiseitigen
anspruch  wegfällt,  wenn  die  KonkursVerträgen, -
  deren  Erfüllung  zur  Konforderung ¬
  früher  als  sechs  Monate  vor
kursmasse  verlangt  wird  oder  für  die
der  Konkurseröffnung  abgetreten  wurde)
Zeit  nach  der  Eröffnung  des  Verfahrens
s.  oben  §.  2  bei  Anm.  30
erfolgen  muss:
Konk.-  Ordn.  §.  50:  Aus  der
3.  die  Ansprüche  aus  einer  rechtKonkursmasse ¬
  sind  die  Massekosten  und
losen  Bereicherung  der  Masse.
Masseschulden  vorweg  zu  berichtigen.
            
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