Volltext : Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses (1)

XII.
Allgemeine  Grundsatze  von  den  streitenden
Theilen.
Ein  Beytrag  zum  allgemeinen
Theile  der  Theorie  des  gerichtlichen
Verfahrens.
I.
sllgemeine  Ueberblicke  auch  bey  mehr  bekannten
Gegenstaͤnden  foͤdern  manche  noch  unerkannte
Wahrheit  zu  Tag,  und  haben  immer  als  Revision =
  der  Grundsätze,  und  als  Grundlage,  worauf
Systeme  gebaut  werden  müssen,  ihr  Verdienst.
Besonders  halte  ich  solche  Revisionen  in  dem  gemeinen =
  Prozesse,  nach  der  Tendenz,  welche  er
durch  Grolmans  Lehrbuch  erhalten  hat,  von
grossem  Nutzen.  Den  wissenschaftlichen  wird
nicht  leicht  Jemand  in  Zweifel  ziehen,  aber  auch
jenen,  welche  nur  in  sogenannte  practische  Sätze
einen  Werth  legen,  und  wissenschaftliche  Forschungen =
  als  leere  Speculationen  gleichguͤltig  an=
            
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