Volltext : Lehrbuch eines civilistischen Cursus (Bd. 1)

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Einleitung.
über  sprach.  Wer  diese  Art.  Professor  zu  seyn,
aus  Erfahrung  kennt,  und  dieß  ist  wohl  nirgends =
  leichter  als  in  Göttingen,  der  wird
kaum  begreifen,  wie  ehemahls  so  viele  Verfasser =
  ihre  Compendien  ganz  unverändert  wieder
drucken  lassen  könnten,  und  wie  man  es  eine
Zeit  lang  sogar  den  hiesigen  Gelehrten  übel
nahm  (als  Finanz  Speculation  auslegte)  wenn
sie  dieß  nicht  thaten.  Das  gegenwärtige  Lehrbuch =
  verglichen  mit  der  ersten  Auflage,  beweist
wenigstens  mein  Bestreben  auch  hierin  ein  ächter =
  Göttinger  zu  seyn.
**
Jch  habe  den  Versuch  zuerst  nur  beym  heutigen =
  Römischen  Rechte,  und  nachher  in  allen
meinen  Vorlesungen,  mit  erwünschtem  Erfolge
gemacht,  an  die  Stelle  der  so  ganz  aus  der
Mode  gekommenen  Disputatorien,  eine  Art
von  kleinem  practicum  über  den  Vortrag  selbst
treten  zu  lassen,  d.  h.  von  Zeit  zu  Zeit  Fragen
vorzulegen,  welche  zuweilen  in  der  Stunde
selbst,  zuweilen  auch  nachher  schriftlich  beanzwortet =
  werden.  Jch  hoffe  dadurch  auch  im
Stande  zu  seyn,  über  Fleiß  und  Aufmerksamkeit =
  zuverlässigere  Zeugnisse  geben  zu  können,
als  beym  ganz  einseitigen  Vortrage  der  Fall  ist.
Die  Theilnahme  an  diesen  Uebungen  steht  ohne =
  Weiteres  jedem  frey,  der  das  Collegium
hört.
§.  16.
Es  sind  genau  genommen  nur  drey  Punkte =
  *),  welche  bey  irgend  einem  Unterrichte  in
der  Jurisprudenz  betrachtet  werden  können,
seine  Form  und  sein  Umfang  sey  auch  noch
so
-  *
            
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