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Einleitung.
über sprach. Wer diese Art. Professor zu seyn,
aus Erfahrung kennt, und dieß ist wohl nirgends =
leichter als in Göttingen, der wird
kaum begreifen, wie ehemahls so viele Verfasser =
ihre Compendien ganz unverändert wieder
drucken lassen könnten, und wie man es eine
Zeit lang sogar den hiesigen Gelehrten übel
nahm (als Finanz Speculation auslegte) wenn
sie dieß nicht thaten. Das gegenwärtige Lehrbuch =
verglichen mit der ersten Auflage, beweist
wenigstens mein Bestreben auch hierin ein ächter =
Göttinger zu seyn.
**
Jch habe den Versuch zuerst nur beym heutigen =
Römischen Rechte, und nachher in allen
meinen Vorlesungen, mit erwünschtem Erfolge
gemacht, an die Stelle der so ganz aus der
Mode gekommenen Disputatorien, eine Art
von kleinem practicum über den Vortrag selbst
treten zu lassen, d. h. von Zeit zu Zeit Fragen
vorzulegen, welche zuweilen in der Stunde
selbst, zuweilen auch nachher schriftlich beanzwortet =
werden. Jch hoffe dadurch auch im
Stande zu seyn, über Fleiß und Aufmerksamkeit =
zuverlässigere Zeugnisse geben zu können,
als beym ganz einseitigen Vortrage der Fall ist.
Die Theilnahme an diesen Uebungen steht ohne =
Weiteres jedem frey, der das Collegium
hört.
§. 16.
Es sind genau genommen nur drey Punkte =
*), welche bey irgend einem Unterrichte in
der Jurisprudenz betrachtet werden können,
seine Form und sein Umfang sey auch noch
so
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