Full text: Gren, Friedrich Albrecht Carl: Grundriß der Chemie

VI. Abschn. Bestandtheile 
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§. 835. 
Blau, Roth und Gelb müssen in der Färberey 
als Grund= oder Hauptfarben angesehen werden. Durch 
ihre Zusammensetzungen unter einander in mannigfal 
tigen Verhältnissen auf den Zeugen, seltener in den 
Brühen, so wie durch Anwendung der Beizungsmittel, 
der sauren und alkalischen Substanzen, bringt man auf 
den Zeugen theils die andern Zwischenfarben, theils aller 
ley Nuancirungen der Hauptfarben, und die außer 
ordentlichste Mannigfaltigkeit der Farben überhaupt zu 
wege. 
Verzeichniß der merkwürdigsten Färbestbstanzen des Pflanzen 
reichs: 
I. Subjecive Pigmente: 
1) zur blauen Farbe: der Indig und Waid, von welchen 
nachher noch besonders gehandelt wird; der Saft aus den 
Früchten der Genista americana, der an sich ungefärbt ist, 
aber auf Zeuge gebracht nach einiger Zeit fest und dauerhaft 
blau färbt; die Maurelle (Croton tinctorium) (ein unäch 
tes Blau); 
2) zur rothen: der Saftor (Carthamus tinctorius), nach 
dem er durch Ausbrühen mit Wasser von seinem gelben Pig 
ment befreyet worden. Das nun zurückbleibende rothe Pig 
ment erfordert den Zusatz von Alkali, damit es sich im Was 
ser auflöse, und muß dann wieder durch eine Säure daraus 
niedergeschlagen werden; (die Farbe ist unächt;) die Blätter 
der Lawsonia inermis, (noch nicht gebräuchlich); die Or 
seille (Lichen roceella); die Parelle (Lichen pareilus). 
3) zur gelben: der Orlean, von welchem nachher noch be 
sonders gehandelt wird; die Wurzeln und Rinde des Ber 
beris¬
	        
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