Terminologie des Pfanzenreichs. Pfanzen.
§. 328.
Der Stamm in weiterm Verstande (2204
zerfallt in folgende drei Begriffe:
2206. Stamm (in engerm Verstande), Stän.
gel, Caulie, den Hauptheil des Stamms, der
Blühten und Blätter trägt.
2207. Zweige, Aeste, Ram, die Theile,
in welche der Stamm (2206.) getheilt ist, und
welche eine ihm gleiche Beschaffenheit und Be
stimmung haben.
2208. Blühtenstängel, Pedunculi, Zweige
welche nur Bluhten, aber keine wahre Blätter
tragen.
2209. Frucht, Fruckur, der Inbegrif des
Samens (der künftigen Pflanze), und der Theile,
welche den Samen, nach verwelkter Blume, ein
hüllen.
2210. Blume, Flor, der Theil der Pfanze,
der aus der noch unentwikkelten Frucht, oder
aus den männlichen Theilen, den Staubfäden
(den Trägern eines verbrennlichen öligen trock
nen Staubes) oder aus beiden besteht, mit Inbe
griff der zunächst diese Theile umgebenden von
den übrigen Theilen der Pflanze verschiednen
Theile.
2211. Blätter, Folia, der aus einem Netz.
gewebe von Luftgefässen gebildete Theil der
Pflanze, der unmittelbar über seiner Wurzel oder
Einfügung (in der Achsel, Axilla) einen Zweig
trägt, und dann auch der Theil, der nicht weit
vom