Objekt : Klein, August: ¬Das Eheverlöbniss nach gemeinem, sowie nach dem Rechte, wie es auf Grund der Reichsgesetzgebung im Königreich Sachsen und in den zu dem Bezirke des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichtes zu Jena gehörigen rechtsverwandten Staaten heute gilt

sein  lassen,  ihrem  geistigen  und  gemüthlichen  Leben,  ihren
Beschäftigungen  und  Sitten  unter  sich  und  in  ihren  Beziehungen ¬
  zu  anderen  Völkern  neue  Formen  zu  verleihen.
Für  die  Geschichte  der  Bevölkerung  ist  es  unerlässlich,  bis
auf  jene  Zeiten  zurückzugehen,  in  welchen  mit  der  primitiven
Gemeinschaftlichkeit  des  Eigenthums  oder  vielmehr  mit  der  Gütergemeinschaft ¬
  nach  elementaren  Regeln  der  Völkerpsychologie ¬
  auch  Weibergemeinschaft  stattfand,  in  welchen  die
individuelle  Ehe  noch  nicht  bräuchlich  war,  in  welchen  die  «  Geschlechtsgenossenschaft ¬
  »  der  Urzeit  ohne  Erkenntniss  und  Vermeidung ¬
  des  Incestes  herrschte.
PosT,  a.  a.  O.  S.  3  ff.
Hiergegen  wendet
PESCHEL,  a.  a.  O.  S.  239,
ein:
«Sehr  unglaubwürdig  wird  die  Annahme  eheloser  Vorzeiten
des  Menschengeschlechts,  insofern  wir  schon  bei  Thieren  eine
strenge  Paarung  finden,  nämlich  bei  Affen,  bei  Raubthieren,  Hufthieren, ¬
  Wiederkäuern,  bei  Sing-,  Hühner-  und  Raubvögeln.
Auch  Charles  Darwin  hat  die  Wahrscheinlichkeit  einer  Frauengemeinschaft ¬
  bei  den  vorgeschichtlichen  Menschen  aus  dem  Grunde
bestritten,  dass  die  Männchen  vieler  Säugethiere  sehr  eifersüchtig
und  mit  Waffen  zum  Kampfe  um  die  Weibchen  ausgerüstet  sind.
Gerade  die  Vedda  auf  Ceylon,  bei  denen  wir  noch  die  meisten
Reste  der  Urzeit  anzutreffen  hoffen  dürften,  führen,  wie  wir  sahen,
das  schöne  Sprüchwort  im  Munde,  nur  der  Tod  vermöge  Mann
und  Weib  zu  scheiden.  Da  ferner  die  Jagd,  die  ursprünglichste  Art
des  Nahrungserwerbs,  nur  ausnahmsweise  von  Frauen  betrieben
wird,  so  lag  darin  ein  Zwang,  dass  die  Aufzucht  von  Kindern  nur
glückte,  wo  Vater  und  Mutter  sie  in  den  zarten  Jahren  ernährten.
Ist  es  doch  eine  bekannte  statistische  Thatsache,  dass  auch  in  der
modernen  Gesellschaft  die  Sterblichkeit  unehelicher  Kinder,  für
welche  nur  eine  Mutter  und  diese  nicht  genügend  sorgen  kann,
eine  vielfach  vergrösserte  ist,  als  die  der  ehelichen,  welche  in
einem  Elternhause  auferzogen  werden.  »
            
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