folglich kommen auf 33 Jahre 8 Schalttage, und das persische ¬
Jahr enthält 365,3 Tage, oder 365 L. 5 St. 49 Min.
55 Sek.
§. 43. Der bürgerliche Tag ist die Zeit von einer
Mitternacht bis zu der nächstfolgenden, welchen man in 24
Stunden eintheilt, ohne 24 Stunden in einem fort zu zählen. ¬
Man zählt 12 Stunden von Mitternacht bis Mittag,
und von da an 12 Stunden bis Mitternacht. Der astronomische ¬
Tag ist die Zeit von einem Mittag bis zu dem
nächstfolgenden, welche ebenfalls in 24 Stunden eingetheilt
wird. Man zählt die Stunden von Mittag an bis auf 24
in einem fort, und daher stimmt die astronomische Zeitangabe ¬
mit der bürgerlichen in den Nachmittagsstunden überein, ¬
zu den bürgerlichen Vormittagsstunden aber muß man
12 Stunden addiren, und dagegen einen Tag weniger zählen, ¬
um bürgerliche Zeit in astronomische zu verwandeln.
Zum Beyspiel: 23. Sept. 5 Uhr 3 Min. Vormittags ist
nach der bey den Astronomen gewöhnlichen Zeitangabe
22. Sept. 17 Uhr 3 Min. Jedoch ist in den neuesten astronomischen =
Tafeln*) die bürgerliche Art die Stunden zu zählen ¬
angenommen worden, welche übrigens wegen der Unterscheidung ¬
der Vor- und Nachmittagsstunden zu astronomischen ¬
Rechnungen weniger bequem zu seyn scheint, als diejenige, ¬
welcher sich bisher die Astronomen bedient haben.
Der Sterntag wird ebenfalls in 24 Stünden, die Stunde ¬
in 60 Minuten u. s. w. eingetheilt. Man bedient sich
der Sternzeit bey der Bestimmung der geraden Aufsteigung
der Himmelskörper, und stellt deßwegen die nach Sternzeit
gehenden Uhren so, daß sie 0 St. oder 24 St. zeigen, wenn
der Punkt der Frühlingsnachtgleiche durch den Meridian
geht. Im Augenblick des Durchgangs eines Sterns durch
den Meridian wird also die Sternuhr unmittelbar die gerade ¬
Aufsteigung des Sterns in Zeit angeben, welche man
in Grade verwandelt, indem man auf 1 Stunde 15 Grade,
auf
) Tables astronomiques publiées par ile bureau des longitudes de
France. A Paris 1806.