Full text : Bohnenberger, Johann G. F.: Astronomie

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ist.  Es  ist  aber  sehr  nahe  n    2n  =3u  (§.  104.),  mithin ¬
  u-2n  =n-2n;  folglich  ist  diese  Periode  ebenfalls
=  437,639  Tagen.
Auf  ähnliche  Art  fand  man  eine  Ungleichheit  der  Bewegung ¬
  des  dritten  Jupiterstrabanten,  welche  auf  4  21½8
steigt,  dem  Sinus  des  Ueberschußes  der  mittleren  Länge  des
zweyten  Trabanten  über  die  des  dritten  proportional  ist,
und  das  entgegengesetzte  Zeichen  dieses  Sinus  hat.  Sie  ist
eine  Folge  der  Anziehung,  welche  der  zweyte  Trabant  auf
den  dritten  ausübt,  so  daß  der  zweyte  Trabant  von  dem  ersten ¬
  eine  Perturbation  leidet,  welcher  der  durch  den  zweyten
auf  den  dritten  hervorgebrachten  ähnlich  ist,  und  der  zweyte
Trabant  wiederum  durch  den  dritten  eine  derjenigen  ähnliche
Perturbation  leidet,  welche  er  in  der  Bewegung  des  ersten
hervorbringt.  Diese  zwey  Perturbationen  des  zweyten  Trabanten ¬
  sind  es,  welche,  wie  man  vorhin  gesehen  hat,  in  eine
dem  Sinus  des  doppelten  Ueberschußes  der  Länge  des  zweyten
über  die  Länge  des  dritten  proportionale  zusammenfließen.  Die
Ungleichheit  des  dritten  Trabanten  bringt  in  seinen  Verfinsterungen ¬
  eine  Ungleichheit  hervor,  welche  wie  bey  dem  ersten
und  zweyten  eine  Periode  von  437,639  Tagen  hat.  Denn
die  Periode  der  Ungleichheit  des  dritten  ist  -  200.
und
die  synodische  Umlaufszeit  dieses  Trabanten  ist  ; =
  folg(n"-2n"+ ¬
  i)360
360
360
):  Während  eines  sylich ¬

nodischen  Umlaufs  des  dritten  Trabanten  wächst  also  der
Ueberschuß  der  Länge  des  zweyten  über  die  des  dritten  um
n"-i
N2n
300  Grade,  und  in    synodischen  Umn-i. ¬

läufen  des  dritten  um  360  Grade,  nach  welcher  Zwischenzeit
die  Frregularität  der  Verfinsterungen  in  derselben  Ordnung
wiederkehrt.  Aber  einer  dieser  synodischen  Umläufe  ist  360 =

„„,  folglich  ist  die  Periode  der  Ungleichheiten  der  Verfinsterungen ¬
  =  —  300
Tagen,  oder  dieselbe,  welche  in  den
Verfinsterungen  des  zweyten,  mithin  auch  des  ersten  statt
findet.
            
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