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360
— 1,706273 Tagen = 1 T. 18 St. 18/334 nur
um 10,266 kleiner als die synodische Umlaufszeit des ersten ¬
Trabanten (§. 104.), woraus folgt, daß sie von einer
Verfinsterung bis zu der nächstfolgenden sich nur wenig ändert, ¬
und die daraus in den Zeiten der Verfinsterungen entstehende ¬
Frregularität eine um vieles längere Periode haben
muß, welche auf folgende Art kann gefunden werden. Es
ist die synodische Umlaufszeit des ersten Trabanten = 30
n' - 2
Tagen; also ihr Ueberschuß über die Periode obiger Glei360 ¬
n - 2n" + i
chung
N1 20-n) 201)() 360 T. Folglich
ist am Ende eines synodischen Umlaufs des ersten Trabanten ¬
der doppelte Ueberschuß seiner Länge über die des zweyu2n"-4 ¬
n' 27" + i
ten um 2(n-n)
360 oder um
„ 360
Grade größer als im Anfang desselben. Sey x die Anzahl
der synodischen Umläufe des ersten Trabanten, welche erfordert ¬
werden, wenn jener doppelte Ueberschuß = 360° wern'- ¬
2u +1
den soll; so wird seyn müssen —„ 360. x=360, mitn-i ¬
hin xAlso =
kommen die Frregularitäten der
Verfinsterungen des ersten Trabanten nach einer Periode
ni
von synodischen Umläufen des ersten Trabanten,
oder wenn man mit einem synodischen Umlauf, welcher
360
ist, multiplicirt, nach einer Periode von
Tagen in derselben Ordnung wieder, welche mittelst der
§. 104. u. 191. angegebenen Bewegungen — 437,639 Tagen =
gefunden wird.
Die Ungleichheit des zweyten Trabanten befolgt ein der
Ungleichheit des ersten ähnliches Gesetz, nur mit dem Unterschied, ¬
daß sie beständig das entgegengesetzte Zeichen von
dieser letzteren hat Sie beschleunigt oder verzögert die Verfinsterungen, ¬
wenn sie am grösten ist, um 15 15, und
verschwindet, wenn der erste und zweyte Trabant zugleich
in Opposition mit der Sonne sind. Wenn sie 90 Grade
von einander abstehen; so ist die Verzögerung der Verfinste¬