Volltext : Amoenitates Historico-Iuridicae Oder allerhand die Historien Des Teutschen Reichs, sowol als die in selbigem üblichen Civil- Staats- und Lehen-Rechte, Gewohnheiten und Alterthümer erklärende Dissertationes, Observationes, Consilia und Opuscula, etc. ... (Th. 4 (1733))

Max-Planck-Institut  für

Das  andere  Bedencken
1106
bestehen  köͤnnen,  das  Utile  dem  Honesto  weichen  und  Platz
lassen  solle,  wird  verhoffentlich  niemand  zu  verdencken  seyn
der  in  so  wichtigem  Trau  und  Glauben,  und  der  Teutschen
Nation  Ehr  und  Credit  gegen  andern  Nationen  betreffendem
Weesen  seine  Gedancken  etwan  andern  zum  Nachdencken  eröffnen -
  wird.
Die  Grund-Vesten,  oder  die  Regula,  nach  welcher  alles -
  abzumessen,  solte  seyn  Jus  &  Justitia,  firmamentum  omnium -
  Imperiorum,  so  zu  verstehen  nicht  von  dem  Gesatz,  so
menschliche  Legislatores  gemacht,  und  welches  sich  aͤndern,
oder  gar  abthun  laͤst,  sondern  welches  auf  den  unveraͤnderlichen -
  GOttes,  der  Natur,  und  aller  Voͤlcker  Rechten  gruͤndet, -
  und  zu  allen  Zeiten  und  Faͤllen  bestehen  und  bleiben  sol¬De -
  humanis  &  civilibus  Legibus  verum  est,  eas
le.
cum  tempore  mutari,  &  antiqua  ad  nostram  aetatem  non  semper -
  adaptari  posse:  Divinum  &  Naturae  Jus  semper  sibi  constans
&  immutabile  debet  esse.  So  ist  aber  GOttes  und  der  Natur -
  ewiges,  immerwaͤhrendes  Gesatz  und  Befehl,  daß  man
Trau  und  Glauben,  Brieff  und  Sigill  halten  solle,  als  lang
solche  zu  halten  möglich,  ob  es  gleich  schwehr  und  schädlich
ware.  Der  Tyrannen  Spruch  ist:  Regnandi  causa  jus  violandum, -
  fore  siquidem  violandum:  Daß  aber  einer,  von  Reputation -
  oder  Conservation  seines  Geschlechts  oder  Stands
wegen,  Jus,  id  est,  Fidem  &  Promissa  violirn  moge,  das  ist
bißhero  unter  Christen  nicht  erhört  worden.
Dißmahl  aber  will  es  nächst  an  deme  seyn,  daß  Lex  Na
turae  etlichen  politischen  Respecten  oder  Vorbildungen  Platz
geben  solle,  und  daß  ein  solches  (wie  ein  Discurrent  uns  bereden -

Staatsbibliothek
zu  Berlin
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer