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§. 273. Vermöge des zweyten keplerischen Gesetzes
(§. 179.) sind die elliptischen Sectoren, welche die aus dem
Mittelpunkt der Sonne an einen Planeten gezogene Radii
Vectores abschneiden, den Zeiten proportional, in welchen sie
beschrieben werden; folglich ist die Kraft, welche die Planeten ¬
nöthigt, um die Sonne ihre krummlinigte Bahnen
zu beschreiben, gegen den Mittelpunkt der Sonne hin gerichtet. ¬
Das zweyte keplerische Gesetz ist ein allgemeines
Gesetz der freyen Centralbewegung. Jeder Körper, welcher
durch eine, oder durch eine aus mehreren zusammengesetzte
Kraft beständig gegen einen unbeweglichen Punkt hin getrieben ¬
wird, und nach einer Richtung, welche weder mit
der Richtung der Centripetalkraft zusammenfällt, noch ihr
entgegengesetzt ist, auf irgend eine Weise in Bewegung gesetzt ¬
worden ist, wird, wenn keine Hinderniße der Bewegung ¬
vorhanden sind, eine gegen den Mittelpunkt der Kräfhole ¬
krumme Linie beschreiben, so daß die Flächenräume
welche die aus dem Mittelpunkt der Kräfte ausgehende Radii ¬
Vectores abschneiden, den Zeiten proportional wachsen,
nach welchem Gesetz auch die Centripetalkraft mit der Veränderung ¬
des Abstands des Körpers von dem Mittelpunkt
der Kräfte sich verändern mag.
Um nun das Gesetz zu finden, nach welchem die Centripetalkraft ¬
von der Entfernung des Körpers vom Mittelpunkt ¬
der Kraft abhängt, und die Größe der Kraft selbst
angeben zu können, welche den Körper von seinem geradlinigten ¬
Weg beständig ablenkt, wird man die Größe der
Ablenkung von der Tangente der krummen Linie, welche der
Körper beschreibt, zu bestimmen haben, und zwar wird, weil
die Kräfte durch diejenige Geschwindigkeit gemeßen werden
welche sie nach einer gegebenen Richtung in einer gegebenen
Zeit erzeugen würden, wenn sie während dieser Zeit constant ¬
blieben, diejenige Ablenkung von der Tangente auszumitteln ¬
seyn, welche die Centralkraft in einer gegebenen
Zeit hervorbringen würde, wenn sie während dieser Zeit
nach ihrer anfänglichen Richtung mit gleicher Stärke fortwirkte. ¬
Der einfachste Fall ist derjenige, wenn ein Körper
einen Kreis beschreibt, und des Kreises Mittelpunkt der