Volltext : ¬Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreiches (1)

davon  benannte  Geschlechter  geordnet  werden:  als  1.)  Kieselgeschlecht, =
  2.)  Cirkongeschlecht,  3.)  Yttergeschlecht,  14.)
Glycingeschlecht,  5.)  Thongeschlecht,  6.)  Talkgeschlecht
7.)  Kalkgeschlecht,  8.)  Strontiangeschlecht,  und  9.)  Barytgeschlecht. =
  Unter  drn  erdigen  Fossilien  zeichnen  sich  die
Steine  nur  durch  einen  stärkeren  Zusammenhang  ihrer  erdigen ¬
  Theile  aus.
§.  7.
Man  findet  auch  Fossilien  verschiedener  Gattungen,
und  selbst  aus  verschiedenen  Geschlechtern  unter  einander
gemengt.  Gemengte  Gebirgsarten  1.)  mit  ursprünglich  in
einander  gewachsenen  Stoffen,  Granit,  Gneis,  Glimmerschiefer. ¬
  2.)  Bey  welchen  einzelne  Brocken  von  gewissen
Fossilien  in  einer  homogenen  Masse,  wie  in  einem  Grundteige =
  liegen,  Porphyr,  Porphyrschiefer,  Hornschiefer
3.)  aus  dicht  zusammengehäuften  Körnern  und  Geröllen,
die  durch  ein  blosses  Cäment  gleichsam  zusammen  gekittet
sind:  Bresche,  Breschenschiefer,  Sandstein,  Sandsteinschiefer. =

§.  8.
Mineralische  Salze.
Diese  sind  jene,  die  sich  von  Natur  Fossil  finden  lassen,
sie  gehören  zu  den  sogenannten  Mittelsalzen,  und  werden
nach  den  verschiedenen  Säuren,  die  sie  enthalten,  unter  5
Geschlechter  gebracht,  als:  salzsaures,  salpetersaures,  boraxsaures, =
  schwefelsaures,  und  kohlensaures  Geschlecht.
            
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