Full text : Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 14 (1834))

Bemerkungen
296
XIV.
Bemerkungen
über  den
Beweis  durch  Mitschuldige,
an  einen  Rechtsfall  angeknüpft
von
Abegg.
Wir  stellen  nicht  selten  gewisse  Regeln  in  zu  abstracter
Allgemeinheit  auf,  die  dann  nöthigt,  in  den  concreten
Fällen  mancherlei  Ausnahmen  und  Beschränkungen  anzuerkennen. -
  Die  Vielgestaltigkeit  der  im  Leben  vorkommenden -
  Fälle,  ihrer  Eigenthümlichkeit,  entzieht  sich  jenen
allgemeinen  Formen,  und  fordert  uns  auf,  nicht  neue
Regeln  und  Grundsätze  zu  erfinden,  denn  die  Wahrheit
ist  schon  stets  vorhanden,  sondern  eben  diese  zu  finden,
zu  entdecken,  oder,  um  es  anders  auszudrücken,  aus
dem  allgemeinen  Princip  die  besondern,  den  Verhältnissen -
  entsprechenden  abzuleiten,  und  auf  diese  Weise
bleibt  die  Praxis  und  die  Erfahrung  im  wissenschaftlichen
Sinne  eine  unerschöpfliche  Quelle  für  die  Fortbildung,
nicht  in  dem  Sinne,  Neues  hinzustellen,  sondern  der  in
der  Idee  existirenden  Wahrheit  lebendiges  Daseyn  und
Wirklichkeit,  und  damit  ihr  besondere  Gestaltung  zu
verleihen.
Voge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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