Full text : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Romanistische Abteilung (Bd. 12 (1892))

112

Ernst Th. Schulze,

Bestanden haben. Nur wird natürlich ein geborener Afrikaner
-es eher wagen, diese vulgären Archaismen wieder in die
Schriftsprache einzuführen, als ein eingeborener Römer. Aber
das ändert nichts an dem allgemeinen Charakter solcher vul-
gären Archaismen. — Wenn nun der Verfasser als zwei „er-
weisbare Specialitäten Afrikas“ bei Julian ‘quamdiu’ — unserm
‘bis* und ‘absque — sine’ anführt, so ist nach dem Gesagten
für mich der Beweis erbracht, dass sich bei Julian keine er-
sichtlichen Afrikanismen finden. Geber 'quamdiu* ist bereits
gesprochen; ‘absque’, das sich ausser bei Plautus und Terenz
einmal in Ciceros Briefen und bei Quintilian findet, gilt mir,
wenn es auch die afrikanischen Schriftsteller später bevor-
zugen, keineswegs als Specialität der afrikanischen Mundart,
sondern höchstens als Archaismus. Auch ‘absque* vindicirt
nicht einmal Sittl den Afrikanern, und was das ‘denique —
nam* betrifft, so fehlt es wahrscheinlich hierüber nur an Be-
obachtungen. Daher geht mein Urtheil über die Sprache
Julians dahin, dass dasjenige, was er aus der Umgangssprache
.zulässt, zum Theil archaistische Färbung hat.. Für diese Er-
scheinung giebt aber K. selbst, wenn auch mit einer leisen
Einschränkung, eine sehr einleuchtende Erklärung, die durch-
aus beachtenswerth ist. Er schreibt (8. 59 oben): „Wir
müssen hier (bei Julian und Pomponius) in der Feststellung
von Africismen um so behutsamer auf treten, da Julianus und
Pomponius solche leichtere Archaismen vielleicht ihrem Kaiser,
dem Archaisten Hadrianus zu Liebe einstreuten, von welchem
Spart. Hadr. 15 erzählt, dass er sogar Philologen sprachlich
schulmeisterte.“ Eine solche Gunsthascherei in sprachlicher
Beziehung hat für die servilen Römer der Kaiserzeit in der
That nichts Unwahrscheinliches und wird besonders einem
Ausländer wenig Skrupel bereitet haben. Ich komme bei Pa-
pinian auf diesen Punkt zurück. K. steht hier immerhin so
weit unter der Einwirkung der angeführten Möglichkeit, dass
er fortfährt: „Um also nicht auf Irrwege zu kommen, unter-
lassen wir es, weitere Spuren von Julians Heimath zu suchen.“
Speciell bei der Besprechung von ‘non secus ac si’ (S. 60) ist
der Verfasser mit Recht zurückhaltend. Wenn K. aber zum
Schluss eine Beeinflussung von Julians Stil durch den „seines
juristischen Lehrers Javolenus“, in einer gewissen, strengeren

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer