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nahe um den vierten Theil des mittleren Abstands der Erde
von der Soune, wozu das Licht eine Zeit von 2 3,3 gebraucht ¬
(§. 107.).
Folglich wird noch eine Verbesserung
der berechneten Zeiten der Verfinsterungen erfordert, welche
man die kleine Lichtgleichung nennt, und welche von der
mittleren Anomalie des Jupiters abhängt. Alle diese Ungleichheiten ¬
beziehen sich also nicht auf die wahren Bewegungen ¬
der Jupiterstrabanten.
§. 226. Es zeigen sich aber auch merkliche Ungleichheiten ¬
in den Bewegungen dieser Trabanten selbst, welche
sich gröstentheils nach ihren verschiedenen Stellungen gegen
einander richten. Der erste und zweyte Trabant bewegen
sich sehr nahe in kreisförmigen Bahnen um den Jupiter, und,
wenn man die von den verschiedenen Lagen der Trabanten gegeneinander ¬
abhängende Ungleichheiten vorläufig in Rechnung ¬
bringt, nahe mit gleichförmigen Geschwindigkeiten, und
daher sind die Sectoren, welche ihre Radii Vectores beschreiben, ¬
der Zeit proportional. Die Bahn des dritten
Trabanten zeigt eine kleine Excentricität, und die davon abhäugende ¬
Mittelpunktsgleichung richtet sich nach den keplerischen ¬
Gesetzen der elliptischen Bewegung. Nach den Beobachtungen ¬
ist diese Excentricität veränderlich. Um das
Jahr 1682 war nemlich die gröste Gleichung des Mittelpunkts ¬
= 13 16, und hatte ihren grösten Werth.
Jahr 1777 war sie am kleinsten, und = 5 7. Die Bahn
des vierten Trabanten ist sehr merklich elliptisch. Ihre gröste ¬
Mittelpunktsgleichung ist = 50 2. Auch diese hängt
von der Anomalie des Trabanten nach dem keplerischen Gesetz =
der elliptischen Bewegung der Planeten ab; so daß die
Radii Vectores den Zeiten proportionale Fláchenräume beschreiben. ¬
Endlich beobachtet man die keplerische Proportion zwischen ¬
den Würfeln mittleren Entfernungen der Trabanten
von dem Jupiter und den Quadraten ihrer siderischen Umlaufszeiten. ¬
Setzt man den Abstand des ersten Trabanten
von dem Jupiter = 1; so sind die Abstände der Trabanten
von dem Mittelpunkt des Jupiters
*) Newtoni philos. nat. princ. math. L. III. Phænom. I.