Full text : Beiträge zum teutschen Privat-Rechte (1)

625
3.
Folgen  des  ausserehelichen  Beischlafs.
1766.
Da  Wir  bishero  wahrgenommen,  daß  bei  vorkommenden
Fornicationsfällen  die  Entscheidung  der  Satisfactionsklage,  in
Bestimmung  desjenigen  Quanti,  welches  der  Deflorator  der  geschwächten ¬
  Weibsperson  satisfactionis  loco  zu  bezahlen  hat,
vielfältigen  Irrungen  unterworfen  seye,  wenn  nicht  dießfalls
ein  gewisses  Regulativ  festgesetzt,  überdieß  auch  das  arbitrium
judicis  in  bestimmte  Gränzen  eingewiesen  werden  würde;  So
haben  Wir  nachstehende  Puncten,  nach  welchen  künftig  Unsere
Ober=  und  Aemter  in  dergleichen  Vorkommenheiten  ihr  Augenmerk ¬
  zu  nehmen  haben,  pro  Norma  vorzuschreiben,  gnädigst
zu  entschließen  geruhet,  nämlich
1mo  wenn  die  deflorirte  Weibsperson  von  bürgerlichen
oder  Bauernstand  ist  und  von  ihren  Eltern  gar  nichts  ererbt
oder  zu  hoffen  hat;  So  wollen  Wir  gnädigst,  daß  der  Deflorator ¬
  zum  Ersatz  à  15  fl.  angehalten  werden  solle.
240.  Hat  aber  die  Dirne  ein  Vermögen,  so  ist  nach  dessen ¬
  Proportion  auch  der  dießfallsige  Ersatz  zu  erhöhen,  dergestalten, ¬
  daß  soviele  100  fl.  diese  besitzet,  eben  so  viele  5  fl.
weiters  über  die  15.  fl.  von  dem  Defloratore  ihr  zu  erstatten
kommen.
3lio.  Soferne  hingegen  die  Dirne  bey  dem  sich  ergebenden ¬
  Fall  noch  nichts  im  Vermögen,  hingegen  aber  bey  ihrer
Verheyrathung  ein  Heyrathgut  von  ihren  Eltern  zu  gewarten
hat:  So  ist  nur  hiernach  die  Proportion  in  iudicando  wiederum ¬
  zu  treffen:  wornächst  aber  die  Bestimmung  des  Heyrathsguts ¬
  wiederum  auf  die  verschiedenen  Umstände  und  zuweilen
auf  das  arbitrium  iudicis  ankommt,  jedoch  befehlen  Wir
4lo.  gnädigst,  daß  bei  dergleichen  Leuten  diese  Ersatzleistung ¬
  sich  niemalen  über  50.  fl.  erstrecken  solle.
5to.  Gleichwie  aber  vorstehendes  nur  von  jenen  Fällen,
wo  sonsten  den  gemeinen  Rechten  nach  der  Stuprator  der
            
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