fullscreen : Löwenfeld, Hermann: ¬Das Recht der Actien-Gesellschaften

II.  §  3.  Interimsscheine.  Vollactien  etc.
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zustellen,  so  müsste  es  doch  —  ist  der  Unkundige  zu  urtheilen ¬
  geneigt  —  leichter  gewesen  sein,  Zeichnungen  auf  zwei
als  auf  fünf  Millionen  zu  erlangen.  Wer  1000  Thaler  zeichnete, -
  musste  sich  ja  doch,  wenn  er  auch  vorerst  nur  zur
Zahlung  von  400  verpflichtet  war,  auf  die  Nachzahlung  der
fehlenden  600  immer  gefasst  machen;  und  dies  hätte  doch  auf
die  Bildung  der  neuen  Gesellschaft  eher  nachtheilig  wirken
müssen.  Darauf  ist  zu  erwidern:  in  Zeiten  eines  hochgradigen
Optimismus,  wo  die  Werthe  beständig  steigen,  ist  auch  der
Leichtsinn  bei  Uebernahme  hoher  Zeichnungsverbindlichkeiten
in  der  Regel  ein  sehr  bedeutender.  Aus  allen  Geschäften  sieht
man  Vortheile  erwachsen,  und  solche  Wahrnehmungen  machen
den  Leichtsinnigen  noch  waghalsiger,  flössen  selbst  dem  Zaghaften ¬
  vorübergehend  Muth  zu  Unternehmungen  ein.  Die
Sorge  um  die  Unterbringung  eines  Actiencapitals  seiner  Grösse
wegen  war  deshalb  in  der  Gründerperiode  so  gut  wie  gar
nicht  vorhanden.  Wohl  aber  bot  jene  Verfahrungsweise  für
die  Gründer  einen  bedeutenden  Vortheil.  Man  konnte  nämlich,
da  man  den  Gewinn  bei  der  Gründung  von  Banken  nur  im
Agio  suchte,  auf  fünf  Millionen  Thaler  mehr  Agio  erhalten,
als  auf  zwei  Millionen.  Für  jedes  neue  Bankunternehmen
wurden  im  Anfange  glänzende  Resultate  vorausgesehen.  Eine
Bank,  welche  einen  verständigen,  im  Finanzfach  halbwegs  versirten ¬
  Vorstand  erhielt,  galt  mehr,  als  der  Geldbetrag  ihres
Grundvermögens  ausmachte.  Daher  war  es  bei  einiger  Reclame ¬
  immer  möglich,  ein  nicht  unbeträchtliches  Agio  auf
neue  Actien  zu  erlangen.  Die  Actien  einer  neu  entstandenen
Bank  wurden  nicht  selten  am  folgenden  Tage  mit  110  %  bezahlt. ¬
  Der  Laie  mag  hier  wieder,  und  mit  Recht,  fragen,  wie
das  Agio  sich  denn  habe  erhöhen  können,  wenn  das  einge
zahlte  Capital  in  Wahrheit  das  gleiche  blieb.  Das  ist  eben
der  kritische  Punkt.  Hier  leisteten  die  Nominalbeträge  einen
der  nichtswürdigen  Dienste,  deren  sie  fähig  sind.  Hundert
Thaler  Nominal  blieben  dem  Capitalisten  immer  hundert  Thaler;
die  Mahnung,  dass  die  thatsächliche  Einzahlung  ja  nur  vierzig
betrage,  dass  in  den  100  Thalern  «Nominal»  nur  40  Thaler  Geld
enthalten  seien,  wurde  nicht  gehört.  Es  waren  und  blieben  den
Käufern  hundert  Thaler,  und  man  erreichte  auf  sie  dasselbe  Agio,
            
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