des mosaischen Gesetzes.
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nicht bloß erlaubte söndern gesetzlich befohlne
Leviratsehe wieder aufgehoben.
Eine ausdrückliche Bestätigung dieser Eheverbote =
im N. T. findet sich nicht Paulus
beruft sich 1 Kor. 5, 1. nicht auf das mosaische,
sondern vielmehr auf das Naturgesetz, und verweist =
auf die auch unter den Heiden anerkannte
Schändlichkeit einer solchen Verbindung mit der
Stiefmutter. Von dem Vorwurf, den Johannes =
der Täufer dem Herodes wegen seiner Ehe
mit seines Bruders Frau macht, wird unten geredet ¬
werden. Wenn auch unter der oæ,
welche Apostelg. 15, 20. untersagt wird, die
Verletzung der mosaischen Ehegesetze, Blutschande
im jüdischen Sinne, zu verstehen seyn sollte,
(vergl. 1 Kor. 5, 1.) welches aber nicht wahrscheinlich =
ist, da die im ganzen römischen Reiche
geltenden römischen Eheverbote noch strenger waren =
als die jüdischen, und folglich in dieser Rücksicht =
keine besondere Verordnung für die HeidenChristen =
erforderlich war (3); so würde doch dieses =
Gebot, eben wie die daneben stehenden, nur
als ein Zeitgebot zu betrachten seyn, dessen Gültigkeit -
nur so lange dauren sollte, als die ersten
christ(5) =
Es wurde daher auch den Juden, welchen von
den Römern lange gestattet worden war, sich nach
ihren Ehegesetzen zu richten, diese Freyheit unter
Theodosius genommen.