Volltext : Wendt, Otto Heinrich: ¬Die Lehre vom bedingten Rechtsgeschäft

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  Acceptilation,  der  Dos  und  deren  Restitution  verhalte.
Nach  unseren  obigen  Aufstellungen  nehmen  wir  a  priori  an,
dass  auch  hier  die  Acceptilation  pendente  conditione  nicht
wirken  könne,  dass  erst  existente  conditione  die  Aufhebung
der  Forderung  eintreten  und  diese  bis  dahin  von  Bestand
bleiben  müsse.  Und  wir  finden  diess  in  der  Tat  bestätigt,
wenn  nämlich  in  unserer  Stelle  darauf  hingewiesen  wird,  wie
pendente  conditione  die  Forderung  selbst  noch  Gegenstand
der  Dos  sei  und  wie  bei  Auflösung  der  Ehe  und  der  Restitution ¬
  der  Dos  die  Forderung  noch  als  solche  in  Betracht
komme:  nicht  der  Inhalt  der  Forderung  sei  zu  restituiren,
sondern  sie  selbst,  so  wie  sie  vor  Eingehung  der  Ehe  bestanden ¬
  habe.  Erst  existente  conditione  fängt  der  Inhalt  der
Forderung,  das  geschuldete  Geld  an,  Inhalt  auch  der  Dos
zu  sein;  bei  einer  Auflösung  der  Ehe  daher,  welche  nach
Eintritt  der  Bedingung  stattfindet,  ist  lediglich  der  Forder
ungsgegenstand  zu  restituiren.
Si  conditionalis  fuerit  obligatio,  quae  in  dotem  conversa
est,  et  pendente  obligatione  divortium  fuerit  secutum,  verius, ¬
  obligationem  sub  eadem  conditione  restitui  debere;
sed  si  conditio  extiterit  constanté  matrimonio,  ex  die  divortii ¬
  tempora  exactionis  numerantur.
Freilich  wenn  der  Jurist  hier  sagt  restitui  debere  obligationem, ¬
  so  könnte  es  scheinen,  als  ob  nach  seiner  Ansicht  die
Forderung  durch  die  geschehene  Acceptilation  in  der  Tat  sofort ¬
  aufgehoben  wäre,  so  dass  es  einer  Wiederherstellung,  einer
restitutio  in  integrum  bedürfe,  um  die  Rückgabe  der  Dos  zu
ermöglichen.  Aber  jene  Worte  restitui  debere  sollen  nur  den
Gegenstand  angeben,  welcher  die  Restitution  d.  h.  die  Rückgabe ¬
  der  Dos  ausmacht,  und  da  die  Forderung  selbst  noch
existirt,  so  ist  auch  selbst  Gegenstand  jener  Restitution:
restitui  debere  obligationem  sub  eadem  conditione.
Wenn  es  nun  ferner,  wovon  schon  oben  die  Rede,  in  Fr.  16,
de  Solut.  46,  3  heisst:
Sub  conditione  debitori  si  acceptum  feratur,  postea  conditione ¬
  existente  intelligitur  jam  olim  liberatus;
so  habe  ich  in  Fr.  13.  §.  6.  de  accept  46,  4  einen  paraten
Beweis  des  Gegenteils  zur  Hand.  Es  werden  da  concrete
Verhältnisse  besprochen,  und  die  dabei  abgegebene  Entscheid¬
            
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