fullscreen : Löwenfeld, Hermann: ¬Das Recht der Actien-Gesellschaften

XIII.
Veränderungen  des  Gesellschaftsstatuts.
§  1.
Allgemeine  Grundsätze.
Die  Betrachtung  der  Veränderungen,  welche  am  Statut  de
Gesellschaft  während  des  Bestehens  derselben  vorgenommer
werden  können,  zerfällt  in  die  Ermittelung  der  allgemeiner
Grundsätze,  und  in  die  specielle  Erörterung  der  für  einzelne
wichtige  und  eigenthümliche  Abänderungsbeschlüsse  geltender
Modalitäten.
Aufserhalb  der  Betrachtung  stehen  diejenigen  Statuten
anderungen,  welche  durch  den  einstimmigen  Willen  allei
Actionäre  festgesetzt  werden;  denn  der  einmüthige  Wille  der
gesammten  Actionärschaft  ist  zu  allen  Dispositionen  befugt
welche  nicht  etwa,  wie  z.  B.  die  vorzeitige  Verminderung  des
Gesellschaftsvermögens,  oder  die  vorzeitige  Ausschüttung  der
Liquidationsmasse,  oder  die  Vertheilung  nicht  verdienten
Dividenden,
gen  die  Rechte  der  Gläubiger  verstossen.  In
Folgenden  handelt  es  sich  nur  um  diejenigen  Beschlüsse
welche  von  dem  Gesellschaftsorgane  der  Generalversammlung
gefaist  werden,  und  also,  obwohl  nicht  von  der  Gesammtheit
der  Actionäre  ausgehend,  für  diese  dennoch  verbindlich  sein
sollen.
Die  einheitliche  Erörterung  der  allgemeinen  Grundsätze
ist  dadurch  gestört  worden,  dass  es  unumgänglich  erschien
ihre  Resultate  bereits  bei  der  Untersuchung  der  naturalen
Individualrechte  vorweg  zu  erwähnen;  es  handelt  sich  daher
            
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