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Einleitung.
noch nicht sehr gebräuchlich, und die Gesetzgebung
überließ die Einrichtung derselben der Willkühr des
Kaufmanns.
Assekuranzen
Die wahrscheinlichste und am allgemeinsten anwahrscheinlich ¬
genommene Meinung ist, daß die Assekuranzen im
in 14. oder 15.
Jahrhundert
vierzehnten oder funfzehnten Jahrhundert in Jtalien
funden.
erfunden, oder wenigstens dort zuerst in allgemeinen ¬
Gebrauch gekommen, und von da nach Spanien,
England, den Niederlanden und Frankreich verpflanzt =
worden sind. Jn Hamburg wurden sie
höchst wahrscheinlich in der letzten Hälfte des 16ten
Jahrhunderts von den Niederländern eingeführt,
die sich unter Philipps des zweiten Regierung, der
Religionsverfolgungen wegen, aus ihrem Vaterlande
flüchteten und in dieser Stadt niederließen.
Asfekuranzgesetze
Das älteste Assekuranzgesetz was auf unsere Zeivon =
Barcelona.
ten gekommen, ist das Barcelonische, welches wahrscheinlich =
um das Jahr 1435 erschien. Daß es
nicht das erste war, erhellet aus einer Stelle in
der Einleitung: „da in vorigen Zeiten nur wenige
Assekuranzordnungen gegeben worden rc. Diesem
folgt das Florentinische von 1523, welches 1526
Florentinische;
und 1685 mit neuen Artikeln vermehrt worden.
Spanische und Beide sind aber äusserst unvollkommen. Carl V.
Niederländische:
ließ 1537 und 1549 Verordnungen ergehen, die
auch einige Vorschriften wegen Assekuranzen enthalten. =
Die letztern= wurden 1551 mit verschiednen
Zusätzen vermehrt. Philipp II. gab den Spaniern
*) Langenbecks Anmerk. zum Hamb. Sch. und Seerecht
S. 367.