Full text : System des Assekuranz- und Bodmereiwesens aus den Gesetzen und Gebräuchen Hamburgs und der vorzüglichsten handelnden Nationen Europens, so wie aus der Natur des Gegenstandes entwickelt (1)

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Einleitung.
noch  nicht  sehr  gebräuchlich,  und  die  Gesetzgebung
überließ  die  Einrichtung  derselben  der  Willkühr  des
Kaufmanns.
Assekuranzen
Die  wahrscheinlichste  und  am  allgemeinsten  anwahrscheinlich ¬

genommene  Meinung  ist,  daß  die  Assekuranzen  im
in  14.  oder  15.
Jahrhundert
vierzehnten  oder  funfzehnten  Jahrhundert  in  Jtalien
funden.
erfunden,  oder  wenigstens  dort  zuerst  in  allgemeinen ¬
  Gebrauch  gekommen,  und  von  da  nach  Spanien,
England,  den  Niederlanden  und  Frankreich  verpflanzt =
  worden  sind.  Jn  Hamburg  wurden  sie
höchst  wahrscheinlich  in  der  letzten  Hälfte  des  16ten
Jahrhunderts  von  den  Niederländern  eingeführt,
die  sich  unter  Philipps  des  zweiten  Regierung,  der
Religionsverfolgungen  wegen,  aus  ihrem  Vaterlande
flüchteten  und  in  dieser  Stadt  niederließen.
Asfekuranzgesetze
Das  älteste  Assekuranzgesetz  was  auf  unsere  Zeivon =
  Barcelona.
ten  gekommen,  ist  das  Barcelonische,  welches  wahrscheinlich =
  um  das  Jahr  1435  erschien.  Daß  es
nicht  das  erste  war,  erhellet  aus  einer  Stelle  in
der  Einleitung:  „da  in  vorigen  Zeiten  nur  wenige
Assekuranzordnungen  gegeben  worden  rc.  Diesem
folgt  das  Florentinische  von  1523,  welches  1526
Florentinische;
und  1685  mit  neuen  Artikeln  vermehrt  worden.
Spanische  und  Beide  sind  aber  äusserst  unvollkommen.  Carl  V.
Niederländische:
ließ  1537  und  1549  Verordnungen  ergehen,  die
auch  einige  Vorschriften  wegen  Assekuranzen  enthalten. =
  Die  letztern=  wurden  1551  mit  verschiednen
Zusätzen  vermehrt.  Philipp  II.  gab  den  Spaniern
*)  Langenbecks  Anmerk.  zum  Hamb.  Sch.  und  Seerecht
S.  367.
            
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